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Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
#19
So wie karlma beschrieben ist es wohl auch normal. Ich war nämlich schon bei Sozialamt und die haben mir die Auskunft gegeben, dass es neben dem Sozialamt keinen Unterhaltsanspruch gibt und das Amt eben die Eltern volljähriger Kinder bei vollstationärer Unterbringung nur in Höhe der ca. 50,- in Anspruch nimmt.  Aber ob das auch wirklich im Familienrecht bestand hätte, das wolle sie auch nicht so genau sagen, sie wäre ja nur für Sozialhilfe zuständig. Solange alle damit zufrieden sind, geht das wohl auch so, wie karlma es beschrieben hat. Hier ist aber die Betreuerin in Form der Ex, die das Geld , was sie eintreibt, für sich selber wie in der Vergangenheit verbrauchen möchte.

Ich war auch schon bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht, der sagte auch, ja eigentlich müsste das Sozialamt die Ansprüch geltend machen, aber so genau würde er sich ja auch nicht mit Sozialrecht auskennen. Und der Sozialrechtler sagt, oha, bei Familienrecht, da kenne ich mich nicht aus. So dreht sich das Karussell.

Schlußendlich zeigt sich auch hier in der Diskussion, dass es ganz gegensätzliche Standpunkte geben kann. Ich werde weiter berichten.

P__, vielen Dank, dass ein Ergänzungspfleger die Klage einreichen müsste, dass hatte ich mir auch schon erarbeitet.

(16-11-2015, 16:17)the notorious iglu schrieb: Das Amt kann nur die Forderung auf sich überleiten, für die es auch berechtigt ist, was in deinem Fall ja nicht viel sein wird. Den Rest muss das Kind bzw. der Betreuer einfordern, was ja scheinbar auch getan wird.

Was ist den berechtigt ? Das Sozialamt leistet jeden Monat knapp 5000,- für Unterbringung, Verpflegung übernimmt die Krankenkasse, da das Kind eine magensonde hat , Kleidung- auch besondere Kleidung hier Windeln, Taschengeld, Pflege, rund um die Uhr, Medikamente sogar das Bringen und Abholen zur KM erfolgt auf Kosten des Sozialamtes. In den Zeiten, wo sie das Kind hat, wird das anteilige Pflegegeld an sie übergeleitet. Das Zimmer, in dem das Kind bei der KM in den Zeiten untergebracht ist, wird über erhöhtes Wohngeld abgegolten. Das ist nicht viel ?  Andersherum gefargt, wo siehst du den noch Bedarf das Kindes ?
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RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:18
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