16-11-2015, 23:51
Zur Unterhaltsberechnung nach den Leitlinien.
Bedarf des Kindes bei auswärtiger Unterbringung mtl. 670.-
Minus darin enthaltenem Mietanteil von mtl. 280.-
Plus reale Wohnkosten (im Internat oder Heim) von mtl. 5000.-
Gesamtbedarf mtl. 5390.-
Deckung durch Grundsicherung:
Reale Wohnkosten mtl. 5000.-
Plus Regelsatz Grusi mtl. 399.-
Zahlung durch Sozialamt gesamt mtl. 5399.-
Der UH-Bedarf ist um 9.- Euro überdeckt.
Zusätzlich bekommen Behinderte einen Aufschlag vom 35% des Grusibetrags. und das KG steht auch noch zur Auskehr bereit.
Bedarf des Kindes bei auswärtiger Unterbringung mtl. 670.-
Minus darin enthaltenem Mietanteil von mtl. 280.-
Plus reale Wohnkosten (im Internat oder Heim) von mtl. 5000.-
Gesamtbedarf mtl. 5390.-
Deckung durch Grundsicherung:
Reale Wohnkosten mtl. 5000.-
Plus Regelsatz Grusi mtl. 399.-
Zahlung durch Sozialamt gesamt mtl. 5399.-
Der UH-Bedarf ist um 9.- Euro überdeckt.
Zusätzlich bekommen Behinderte einen Aufschlag vom 35% des Grusibetrags. und das KG steht auch noch zur Auskehr bereit.