Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
#25
In einem nicht unwesentlichen Teil sind die Fälle eben doch nicht gleich:

Bei @ gekko hatte das Kind den Wohnsitz nicht im Internat, weil es nur zur Ausbildung dort war. Hauptwohnsitz war bei der Mutter, so dass dort noch Bedarf anfiel. Deswegen taucht in seiner Rechnung auch der Regelsatz der GruSi auf.

Bei @SevenMonkkeys ist eine vollstationäre Unterbringung gegeben. Der Pflegesatz enthält Wohnkosten, Lebensunterhalt und Betreuungskosten. Das Kind ist eventuell bei der Mutter gar nicht mehr gemeldet (oder aus taktischen Gründen eben doch). Bei der Mutter finden nur noch Besuche statt. Für einmaligen Bedarf - auch die Besuche - gibt es zusätzliche Beihilfen. Es gibt keine weitere Bedürftigkeit, die Unterhaltspflichten auslöst.
Die Mutter möchte halt auf die Einkommensquelle mit dem halben Unterhalt nicht verzichten.

Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es einen Vergleich über den Unterhalt und keinen Titel. Der ist bedient worden bis zur Volljährigkeit und dagegen ist auch nichts einzuwenden und er wird auch nicht zurück zu zahlen sein. Die Sozialhilfe hat das als tatsächliches Einkommen in Anspruch genommen und die Hälfte frei gelassen.
Nun kommt der Unterhalt nicht mehr und die Sozialhilfe hat damit kein Problem. Nur eben die Mutter noch.

Wenn jetzt geklagt wird, wird die Gegenseite darstellen müssen, wofür denn noch Geld gebraucht wird. Das kann man vorweg nehmen und nachfragen. Dann könnte @SM sich überlegen, ob er für einen bestimmten Zweck Kosten übernimmt, die von der Sozialhilfe nicht getragen werden, seinem Kind aber das Leben erleichtern könnten. Mehr oder weniger verbindlich. Freiwillig.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:18
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:41
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:53
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:03
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:19
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:02
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:30
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 16:17
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 18:52
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von karlma - 17-11-2015, 11:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung? Maestro 5 1.257 22-08-2022, 20:50
Letzter Beitrag: Nappo
  jetzt mal ohne kind eine trennung.... netlover 7 2.300 24-06-2022, 19:11
Letzter Beitrag: Surajin
  Internat weil Mutter Tochter Verhältnis kaputt? aboe 15 3.413 24-06-2021, 08:46
Letzter Beitrag: Alberto
  Kind wohnt jetzt bei mir JahJahChildren 18 7.522 08-01-2020, 20:55
Letzter Beitrag: Vater Morgana

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste