26-12-2015, 16:15
Ich kann Dir nur sagen, wie ich es gemacht habe.
Zu 1.
Erbansprüche der Kinder würde ich grundsätzlich ausschliessen - aus folgendem Grund: ich sterbe, und meine erbberechtigten Kinder bestehen auf Auszahlung ihres Erbanteils. Notfalls per Zwangsversteigerung des Hauses. Ich will niemandem eine Handhabe geben, meine Lebensgefährtin aus dem Haus zu klagen, das sie zur Hälfte mit bezahlt hat.
Zu 2.
Eigentlich mit Nr. 1 beantwortet. Berate dich mit einem Anwalt/Notar, wie das rechtssicher zu bewerkstelligen ist.
Zu 3.
Wir haben das so geregelt: sie hat die Hypotheken aufgenommen, ich die Bürgschaften. Ich zahle zwei Drittel, sie ein Drittel. Ihre beiden Kinder (aus ihrer Ehe) sind erbberechtigt. Im Falle einer Trennung müsste sie mich auszahlen - andernfalls stelle ich die Zahlungen ein, und sie bekommt ein mächtiges Problem.
Für mich habe ich eine lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Mitsamt dem Betrag, für den ich mir dieses Recht abkaufen lasse, falls meine Lebensgefährtin vor mir sterben sollte und ihre Kinder nicht mehr wollen, dass ich in dem Haus lebe.
Zu 4.
Wohneigentum gehört zum Schonvermögen. Meine Exe bekam VKH, obwohl sie mit einem Kind auf 220 qm wohnte. Nur bei der Berechnung des Unterhalts wurde ihr ein entsprechender Wohnvorteil zugerechnet.
Zu 1.
Erbansprüche der Kinder würde ich grundsätzlich ausschliessen - aus folgendem Grund: ich sterbe, und meine erbberechtigten Kinder bestehen auf Auszahlung ihres Erbanteils. Notfalls per Zwangsversteigerung des Hauses. Ich will niemandem eine Handhabe geben, meine Lebensgefährtin aus dem Haus zu klagen, das sie zur Hälfte mit bezahlt hat.
Zu 2.
Eigentlich mit Nr. 1 beantwortet. Berate dich mit einem Anwalt/Notar, wie das rechtssicher zu bewerkstelligen ist.
Zu 3.
Wir haben das so geregelt: sie hat die Hypotheken aufgenommen, ich die Bürgschaften. Ich zahle zwei Drittel, sie ein Drittel. Ihre beiden Kinder (aus ihrer Ehe) sind erbberechtigt. Im Falle einer Trennung müsste sie mich auszahlen - andernfalls stelle ich die Zahlungen ein, und sie bekommt ein mächtiges Problem.
Für mich habe ich eine lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Mitsamt dem Betrag, für den ich mir dieses Recht abkaufen lasse, falls meine Lebensgefährtin vor mir sterben sollte und ihre Kinder nicht mehr wollen, dass ich in dem Haus lebe.
Zu 4.
Wohneigentum gehört zum Schonvermögen. Meine Exe bekam VKH, obwohl sie mit einem Kind auf 220 qm wohnte. Nur bei der Berechnung des Unterhalts wurde ihr ein entsprechender Wohnvorteil zugerechnet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1