03-05-2017, 11:26
http://gruender.wiwo.de/kolumne-wenn-sic...en-lassen/
Firmengründer: "Was die meisten übersehen: Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung.", "Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellt bei Eheschließung den Regelfall dar. Das Risiko für die eigene wirtschaftliche Existenz und damit des Unternehmens wird hierbei oftmals nicht bedacht." Oh ja.
Er rät zum Ehevertrag, zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs, das Gesetz liesse flexible Regelungen auf Grundlage eines Ehevertrages ausdrücklich zu. Leider hat das Gesetz nicht mit den Rechtsbeugnern vom BGH gerechnet, das Eheverträge mit flotter Hand nicht nur teilweise, sondern insgesamt für ungültig erklärt, wofür es bereits ausreicht dass die Ehefrau ein Kind bekommen hat.
Firmengründer: "Was die meisten übersehen: Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung.", "Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellt bei Eheschließung den Regelfall dar. Das Risiko für die eigene wirtschaftliche Existenz und damit des Unternehmens wird hierbei oftmals nicht bedacht." Oh ja.
Er rät zum Ehevertrag, zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs, das Gesetz liesse flexible Regelungen auf Grundlage eines Ehevertrages ausdrücklich zu. Leider hat das Gesetz nicht mit den Rechtsbeugnern vom BGH gerechnet, das Eheverträge mit flotter Hand nicht nur teilweise, sondern insgesamt für ungültig erklärt, wofür es bereits ausreicht dass die Ehefrau ein Kind bekommen hat.