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Schulausbildung Kindesunterhalt
#12
(07-06-2017, 09:19)Simon ii schrieb:
(07-06-2017, 08:48)Trullo1 schrieb: Der Titel paßt schon, aber sobald er selbst Geld verdient wird dies doch gegengerechnet?

Das ist richtig; aber wie weiter oben schon ausgeführt: Wenn er nicht will, ist er rein rechtlich nicht dazu verpflichtet, und Du müßtest klagen.

Aber ich muß zahlen, auch wenn's zuviel ist schert das niemanden
Einen schönen Rechtsstaat haben wir da beinander...
Mir fehlen wirklich die Worte
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 06-06-2017, 11:52
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