27-09-2017, 19:36
Das ist die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Ich errechne aus Altersstufen und mit Kindergeld daraus 1749 EUR, die die Mutter für die Kinder erhält. Übrigens ist der Durchschnitts-Nettolohn eines deutschen Arbeitsnehmers 1600 EUR, http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...03710.html
Der Bedarf der Kinder ist also nicht nur gedeckt, sondern auf hohem Luxusniveau übererfüllt. Damit sind die Kinder komplett raus. Der Bedarf der Mutter muss erst einmal begründet werden, Ausbildungsniveau der Mutter ist hoch, Kinder sind alt genug für eine vollschichtige Tätigkeit der Mutter, Vorbereitungszeit dafür hatte sie mehr als genug. Eine Begründung, sie müsse Unterhalt "wegen der Kinder" bekommen muss erst einmal nachgewiesen werden, eine Forderung ohne Begründung reicht dazu nicht aus. In diesem Punkt würde ich sogar den BGH bemühen bzw. Beschwerde einlegen, wenn das OLG das verbieten will.
Der Bedarf der Kinder ist also nicht nur gedeckt, sondern auf hohem Luxusniveau übererfüllt. Damit sind die Kinder komplett raus. Der Bedarf der Mutter muss erst einmal begründet werden, Ausbildungsniveau der Mutter ist hoch, Kinder sind alt genug für eine vollschichtige Tätigkeit der Mutter, Vorbereitungszeit dafür hatte sie mehr als genug. Eine Begründung, sie müsse Unterhalt "wegen der Kinder" bekommen muss erst einmal nachgewiesen werden, eine Forderung ohne Begründung reicht dazu nicht aus. In diesem Punkt würde ich sogar den BGH bemühen bzw. Beschwerde einlegen, wenn das OLG das verbieten will.