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Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
#18
Geehrtes Forum,

ich werde nun einen Titel 10% unter dem geforderten Unterhalt der 3. Altersstufe anfertigen lassen und auf 2 Jahre begrenzen,
in der Hoffnung, dass sich die Tante damit zufrieden gibt.


Gestern flatterte wieder ein Brief ein, mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr XY,

wie Sie sicher bereits der Presse und Rundfunk entnommen haben, wurde zum 01.01.2019 der
Mindestunterhalt angepasst.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung beträgt der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes ab dem 01.01.2019
monatlich xxxx Euro. Wir bitten darum, Ihre monatliche Unterhaltszahlung entsprechend anzupassen.

Weiterhin besteht noch ein Rückstand in Höhe von aktuell 174,00€ inklusive Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2019.
Wir fordern Sie auf, diesen spätestens mit der Zahlung für den nächsten Monat auszugleichen.


1. Hätte ich diesen Brief bzgl. der Erhöhung bereits im Dezember erwartet, da Unterhalt ja nicht rückwirkend gefordert werden kann.
Somit entzieht die Beiständin meiner Tochter 10 € Unterhalt für den Januar 2019 

2.Von einem Rückstand weiss ich nichts. Ich habe immer den geforderten Unterhalt gezahlt.
Nun kommt die Feministin plötzlich mit einem Rückstand? 
Es steht auch nichts im Brief wie sich dieser angebliche Rückstand zusammen setzt!

Bin völlig ahnungslos was ich der Tante schreiben soll.

Hat jemand eine Idee wie ich Ihr (ironisch) antworten kann?
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RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - von masku - 16-02-2019, 10:42

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