06-01-2019, 11:45
Sogar eine Anwältin hats gemerkt:
"Trotz steigender Lebenshaltungskosten sind die Selbstbehaltssätze mittlerweile seit 2015 unverändert.
Dem Erwerbstätigen, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, müssen monatlich 1.080 Euro und dem Nichterwerbstätigen weiterhin monatlich 880 Euro zur Verfügung stehen. Die Bedarfssätze der minderjährigen Kinder steigen dagegen seit 2015 jährlich. Das Missverhältnis zwischen den steigenden Bedarfssätzen für minderjährige Kinder und dem Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Elternteil sollte daher korrigiert werden."
https://www.judid.de/unterhaltsrecht-201...mehr-geld/
"Trotz steigender Lebenshaltungskosten sind die Selbstbehaltssätze mittlerweile seit 2015 unverändert.
Dem Erwerbstätigen, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, müssen monatlich 1.080 Euro und dem Nichterwerbstätigen weiterhin monatlich 880 Euro zur Verfügung stehen. Die Bedarfssätze der minderjährigen Kinder steigen dagegen seit 2015 jährlich. Das Missverhältnis zwischen den steigenden Bedarfssätzen für minderjährige Kinder und dem Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Elternteil sollte daher korrigiert werden."
https://www.judid.de/unterhaltsrecht-201...mehr-geld/