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Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung
#2
Wenn nicht das Jobcenter, dann irgendeine andere Sozialbehörde wird versuchen, an dein Geld zu kommen.

Falls du unterhaltspflichtig sein solltest, musst du mit ALLEN MITTELN Unterhalt leisten. Ob aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Erbschaft, Lottogewinn - ganz egal. Natürlich können (und werden) dafür auch Immobilien gepfändet. In meinem Fall schützte noch nicht einmal ein eingetragenes Leibwohnrecht vor der Zwangsvollstreckung und -versteigerung.

Sieh zu, dass die Exe schnellstmöglich wieder arbeitet. Das ist der einzige wirksame Schutz.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung - von Austriake - 03-01-2019, 18:21

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