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OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt
#2
Immer wieder traurig mit was für Blödsinn sich Gerichte rumschlagen müssen. Genauso traurig ist diese praxisfremde Entscheidung.
Wer seine Kinder nur alle 14 Tage sieht, kann dann regelmäßig Kleidung besorgen die passt.

Andersrum muss ich sagen, habe ich auch eigene Kleidung hier, weil die Mutter dem Kind teilweise nur peinliche Sachen anzieht. Und zwar auch bei sich zu Hause...
Gibt auch genug Mütter die Kleidung nicht bzw. total verdreckt wiederbekommen und den allgemeinen Tipp anderer Mütter beherzigen dem Vater dann nur alte und abgenutzte Kleidung mitzugeben.

In manchen Beschlüssen werden wohl sogar die Anzahl der Kleidungsstücke festgelegt.
Als Anwalt würde ich doch vor lachen und Geldscheine über mich werfend im Bürostuhl sitzen...wie können sich Erwachsene so kindisch benehmen?
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RE: OLG Köln, UF 191/18 v. 22.03.19: Bekleidung für Umgang nur bei längerem Aufenthalt - von HeinrichH - 10-04-2019, 17:59

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