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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#39
(10-07-2019, 15:50)fragender schrieb: Sollten die Schulden schon älter sein, dann ist es kein 850d....

Das ist ja genau mein Problem.Auskehrbuchungen werden auf eine alten PfüB getilgt (PfüB 2012). Nicht auf den laufenden Unterhalt.Damit habe ich ja gar kein Einfluss auf den laufenden Unterhalt.

Jetzt wurden 5,23 ausgekehrt....Der Rechtsanwalt wird sich bedanken Big Grin...Das sind nur Zahlungen die wegen den Kontoführungsgebühren übrig geblieben sind...
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 10-07-2019, 17:10

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