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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#7
(25-09-2019, 16:51)p__ schrieb:
(25-09-2019, 15:36)Mix schrieb: Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen

So schnell verduftet der angeblich weltbeste deutsche Datenschutz, was? :-)
Ein Arbeitsvertrag muss nur vorgelegt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers die tatsächliche Höhe der insgesamt bezogenen Einkünfte nicht ausreichend belegt wird. Wenn in deinen Lohnnachweisen Lohnbestandteile fehlen also. Fehlen keine, so lass dir eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit der Aussage ausstellen, dass keine fehlen.

Auskunft geben musst du für die vergangenen 12 Monate.


Stand heute fehlen keine - ich erhalte ein festes (leicht variierendes Gehalt). Gibt es für dieses Dokument eine Vorlage? Ist mir schon etwas unangenehm, meinen Arbeitgeber damit zu nerven.




(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: +++++++++++++Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)++++++++++

Deine Logik stimmt nicht ganz. Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben. Und bei einer Verdoppelung Deines Einkommens ist das wohl fraglos. Hast Du einen existierenden Unterhaltstitel? So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern.

Ich habe keinen existierenden Unterhaltstitel.
D.h. ich sollte so lange es geht dieses spielchen mit der Beantwortung aller Fragen hinauszögern? Ich dachte mal gelesen zu haben, ab dem Zeitpunkt, bei dem das JA mich zur Auskunft auffordert bin ich verpflichtet es rückwirkend zu zahlen.

Ich wurde vom JA im märz 2019 sowie im November 2014 aufgefordert (verjährt das? Big Grin ) Auskunft zu geben - deshalb meine Frage, ob ich nun erst ab März oder wirklich rückwirkend
ab ca. August 2018 zahlen muss.


+++"So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern."+++
Ich verstehe das so, dass ich nun möglichst lange den Titel hinauszögern muss/soll, um dann erst ab Zeitpunkt des Erstellung des Titels zahlen zu müssen? Huh



(25-09-2019, 17:46)IPAD3000 schrieb: Ich würde darauf verweisen, dass du lediglich verpflichtet bist, deine Lohnabrechnungen und nach Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen. Sie möchten dir bitte die Rechtsgrundlage für deren Anliegen nennen. Zugleich packst du eine ordentliche Auskunft der vergangen 12 Monate nebst eben dieser (vermutlich alten) Steuererklärung und - nicht vergessen - eine von dir rechtsverbindlich gezeichnetes Bestandsverzeichnis bei (Auflistung der anliegenden Belege, Auflistung unterhaltsmindernder Posten, Summe des verbleibenden unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) bei und weist darauf hin, damit hättest du Auskunft gemäß §1605 BGB vollständig erteilt. Von weiteren Beleganforderungen mögen diese daher bitte absehen. Vielleicht noch der Hinweis, dass die Weitergabe des Arbeitsvertrages gegen deine dur auferlegten Verschwiegenheitspflichten eben in diesem Vertrag verstoßen würde, wenn sich den solch eine Klausel dortdrin (wie üblich) befinden sollte.

Da ich ja bald deutlich mehr verdiene wäre es doch ein Eigentor, am Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen?
Wenn ich nach einer Rechtsgrundlage frage, kommen immer unpassende Standard Antworten die sogar ich als Laie als falsch erkenne. Sie ist der Meinung, sie hat aber Recht und das ist ausreichend.
Im Allgemeinen lässt sich sagen, sie ist sowieso nicht die hellste Kerze auf der Torte - manchmal schicke ich ihr Dokumente (wie bspw. meine Lohnabrechnung) und kurze Zeit später im nächsten Brief fordert sie mich auf, diesen jetzt endlich mal zu schicken (obwohl ich es bereits gemacht habe). Dann schreib ich ihr dass ich es schon gemacht habe und verweise auf meine Mail (mit Datum). Dann fragt sie im nächsten Brief wieder und ich sende es ihr halt dann teilweise schon ein zweites und drittes mal zu. Diese Unfähigkeit ist echt unglaublich nervig. Ich weiß nicht, ob sie wirklich so blöd ist oder mich einfach nur nerven möchte, weil ich sie schon wochen- bzw. monatelang an der Nase herumführe. Big Grin
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RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von Mix - 26-09-2019, 09:06

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