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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#11
Rückwirkend würde ich erst mal alles ablehnen, Unterhalt erst ab der letzten durch das Jugendamt geforderten Auskunft. Wann war das?

Künftigen Unterhalt musst du titulieren, wenn das eingefordert wird. Die Höherstufung in der Tabelle kann, aber muss nicht stattfinden. Was du an Unterlagen einreichst, geht 1:1 auch zur Kindsmutter. Dagegen kannst du Null machen. Das geht über eine Kette durchs Jugendamt und dann eben zur Mutter. Eine ganze Gruppe von Figuren kann sich dran aufgeilen.

Wieso streitest du dich mit der Mutter? Derartige Kommunikation würde ich sofort unterbrechen. Die kriegt viele Jahre lang massig Geld von dir, dafür musst du dich nicht auch noch ihre Nöhlerei und Geschwallere anhören.
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RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von p__ - 26-01-2020, 19:34

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