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Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen?
#7
Da hast du ja noch einiges vor dir. Was vor Gericht entschieden wird, ist eine Sache, die mütterliche Kreativität bei der Sabotage der Beziehung zwischen dir und deinem Sohn eine andere. Du wirst vor Gericht wenigstens den Richter kennenlernen und schnell wissen, ob weitere Versuche über das Gericht von vornherein sinnlos sind. Meistens kriegt man immer denselben Richter. Stecke nicht zu viel Zeit in die Sache, entweder der erste Gerichtsversuch bewirkt etwas oder nicht. Wenn nicht, werden auch weitere Versuche nichts mehr bewirken. Dann ist es besser, keine Energie mehr zu investieren.
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RE: Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? - von p__ - 04-12-2019, 12:11

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