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Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung
#3
Ich hatte meinen Steuerbescheid vor mir liegen. Daher kamen die Punkte, zu denen ich Fragen hatte. Dann sehe ich es auch ähnlich.
Vor Gericht geht es hoffentlich nicht. Von meiner Seite her lohnt es nicht. Die von mir ausgerechnete Steigerung in der Düsseldorfer Tabelle wären ungefähr die Prozesskosten im ersten Rechtszug.

Aber nach Bereinigung des Einkommens wird noch der Einkommensteuersatz abgezogen? Angenommen ich hätte 90.000 Euro Einkommen. Davon könnte ich 10.000 Euro Steuervorteile unterhaltsrechtlich nicht geltend machen. Dann würde die Einkommensteuer von 100.000 Euro gerechnet und das Ergebnis wäre dann die relevante Summe für das Jahr, richtig?
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RE: Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - von HeinrichH - 17-12-2019, 13:24

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