04-05-2009, 22:06
Wie sach ich immer?
Macht Schulden ohne Ende! Wenn der Vater unverhofft, aber oft, abkratzen
sollte, dann haben unsere Kinder, gerade mal im KiGa-Alter schon jetzt
verdammt viele Schulden vom Vater geerbt.
Wie war das mit der Wand, gegen die Absurdistan im Familienrecht gerade so richtig vor die Wand knallt?
der Trick an dieser Unzulänglickeit ist....hat mir eine nette Dame vom Amt
in einem Gespräch mitgeteilt (Manchmal bin ich auch nett zu Frauen )
ist:
Es geht einfach nur darum, zu beweisen, dass das Kind immer noch
-von Dir- ist. Denn: Es könnte ja sein, dass mittlerweile der Staat
(Thema Kinderklau; ab mit dem Kind ins Heim) oder beizeiten
adoptiert wurde. Und somit dem Vater kein Freibetrag mehr zusteht.
Noch Fragen, Schäuble, Zypries, VdL, Merkel?
Macht Schulden ohne Ende! Wenn der Vater unverhofft, aber oft, abkratzen
sollte, dann haben unsere Kinder, gerade mal im KiGa-Alter schon jetzt
verdammt viele Schulden vom Vater geerbt.
Wie war das mit der Wand, gegen die Absurdistan im Familienrecht gerade so richtig vor die Wand knallt?
(04-05-2009, 20:55)Vater schrieb: Ohnehin sieht die Behörde selbst den leiblichen Vater nur als Verwandtschaft des eigenen Kindes an. Dies geht aus der steuerlichen Lebensbescheinigung hervor, die der leibliche Vater anfordern kann, um ein paar Cent Solidaritätszuschlag einzusparen ( Dort erlaubt ihm die Behörde, das er für 3 Jahre 0,5 Kinder eintragen lassen darf. Danach muss er neu nachweisen, daß er mit seinem erzeugten Kind verwandt ist ) In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!
der Trick an dieser Unzulänglickeit ist....hat mir eine nette Dame vom Amt
in einem Gespräch mitgeteilt (Manchmal bin ich auch nett zu Frauen )
ist:
Es geht einfach nur darum, zu beweisen, dass das Kind immer noch
-von Dir- ist. Denn: Es könnte ja sein, dass mittlerweile der Staat
(Thema Kinderklau; ab mit dem Kind ins Heim) oder beizeiten
adoptiert wurde. Und somit dem Vater kein Freibetrag mehr zusteht.
Noch Fragen, Schäuble, Zypries, VdL, Merkel?