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LSozG Rheinl.-Pfalz : Arbeitsgelegenheit für 30 Std ist für Alg2 Empfänger unzumutbar
#1
LSozG Rheinland-Pfalz L 3 AS 127/07 vom 18.03.2008

Die ARGE bot dem Hartz IV-Empfänger eine Arbeitsgelegenheit als Eingliederungsmaßnahme an, die 30 Stunden wöchentlich und eine Wegezeit von 45 Minuten für drei Monate umfasste, bei einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro je Arbeitsstunde.
Der Kläger lehnte den Abschluss der Vereinbarung ab, weil die aus der Arbeitsgelegenheit entstehenden Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen würden.
Die ARGE kürzte daraufhin das ALG2 um 30%

Das LSozG hob die Entscheidung auf.
Dem Arbeitssuchenden ist es nicht möglich, alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Die Arbeitsuche erfordere ausreichend Zeit, sich um offene Stellen durch das Lesen von Arbeitsangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen. Dies ist bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich zuzüglich Fahrtzeiten, was im Fall des Klägers eine tägliche Belastung von 7.30 Stunden bedeutet hätte, nicht mehr gewährleistet.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...ABC2299F64}
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
ein Witz.
Neben 12 Stunden täglicher Arbeitszeit erwartet mein Arbeitgeber noch Weiterbildungen auf fachlicher Ebene und stets aktuelles Allgemeinwissen aus der Tagespresse wegen intensiver Kundenkontakte. Sogar dieses dusselige Fußbal-WM-EM_Gedöns musste ich mir antun, weil der Kunde nunmal darüber spricht. Da sagt kein Arbeitsgericht der Welt, das sei nicht zumutbar. Dodgy

Arbeiten & lesen - neee, das geht natürlich nicht gleichzeitig... schon gar nicht länger als 7,5 Stunden am Tag.
Aber hinsetzen, jammern und Sozialgerichte beschäftigen, DAS geht. Angry
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#3
Die Zahl der Klagen von Berliner Hartz-IV-Empfängern ist drastisch gestiegen. Größtenteils geht es um Mietstreitigkeiten, zunehmend aber auch um Sanktionen der Jobcenter.
...
Im Jahr 2006 dauerte ein Verfahren durchschnittlich ein halbes Jahr. 2007 waren es zehn bis 12 Monate. Mehr als 4000 Fälle blieben 2007 unerledigt. Eilverfahren werden hingegen schon nach etwa 1,3 Monaten abgeschlossen. 2008 sollen zwölf zusätzliche Stellen dazu beitragen, dass der Aktenberg schneller abgetragen wird. Dann hat das größte deutsche Sozialgericht 89 Richter.

...
http://www.morgenpost.de/printarchiv/ber...richt.html

stellt Euch mal vor, das wäre ein unterhaltspflichtiger Vater!
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