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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Mein Anwalt hat mir gestern einen Entwurf des Schreibens an die Gegenseite zukommen lassen, in dem er die Vorwürfe der emotionalen Übergriffe zurückweist und ein Wechselmodell vorschlägt.
Ich habe ihn gefragt, ob es nicht notwendig wäre zu schreiben, dass man mit dem Auszug mit Kind nicht einverstanden ist. Darauf meint er jetzt, dass es dann zu einer Klage auf ABR kommen wird und wir uns darüber unterhalten müssten. Aber erst nächste Woche, da er krank ist. Er hat jetzt auch der Gegenseite geschrieben, dass er krank ist und deswegen eine fristgerechte Antwort nicht möglich ist.

Wenn ich jetzt nicht zustimme, wird sie mich auf ABR verklagen.
Wenn ich einen Vorschlag zum Umgang unterbreite ohne sich zum Auszug mit Kind zu äußern, wird was passieren?

Irgendwo sieht das Wechselmodell doch auch vor, dass es keinen Umzug gibt, da das Kind in der Wohnung bleibt. Er bekommt dann nur eine zweite Wohnung dazu.

(12-11-2020, 23:46)Alles-durch schrieb: Den Versuch und das Beste zu tuen, schuldest Du aber Dir selbst und Deinem Kind. Laß Dich aber von den ständigen Angriffen und einem Scheitern nicht fertig machen. Wenn Du denen zeigst, dass Du zu sehr an Deinem Kind hängst, dann nutzen die Deine Schwäche aus, um Dich maximal zu domestizieren.

Danke. Das denke ich mir auch, dass ich es mir und meinem Kind schuldig bin. Auch wenn das Kind es vlt. niemals nachvollziehen können wird.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Apfelmuss - 13-11-2020, 12:09

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