16-05-2021, 18:03
Ich stelle mal eine Frage in den Raum.
Hat es irgend wer schon mal erlebt, dass sich der Richter gegen seinen Verfahrensbeistand gestellt hat?
Ich habe es immer so erlebt, dass der Verfahrensbeistand die rechte Hand des Richters/*inn ist und sich beide eng abstimmen. Meistens kennen die sich sehr gut.
Anträge müssen bereits deshalb gestellt werden, damit diese beim OLG angefochten werden kann. Du musst mindestens den Antrag stellen den Übertrag des alleinigen Aufenhaltsbestimmungsrechts auf die Mutter abzulehnen.
Nicht vergessen, dass Anträge nur in der mündlichen Verhandlung gestellt werden können; es sein den Du bist im schriftlichen Verfahren, was ausdrücklich vom Gericht beschlossen werden muss. Du reichst den also schriftlich ein und stellst den dann in der mündlichen Verhandlung, in dem Du sagst "Ich stelle den Antrag, wie in meinem Schriftsatz vom....."
Hat es irgend wer schon mal erlebt, dass sich der Richter gegen seinen Verfahrensbeistand gestellt hat?
Ich habe es immer so erlebt, dass der Verfahrensbeistand die rechte Hand des Richters/*inn ist und sich beide eng abstimmen. Meistens kennen die sich sehr gut.
Anträge müssen bereits deshalb gestellt werden, damit diese beim OLG angefochten werden kann. Du musst mindestens den Antrag stellen den Übertrag des alleinigen Aufenhaltsbestimmungsrechts auf die Mutter abzulehnen.
Nicht vergessen, dass Anträge nur in der mündlichen Verhandlung gestellt werden können; es sein den Du bist im schriftlichen Verfahren, was ausdrücklich vom Gericht beschlossen werden muss. Du reichst den also schriftlich ein und stellst den dann in der mündlichen Verhandlung, in dem Du sagst "Ich stelle den Antrag, wie in meinem Schriftsatz vom....."