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Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen
#2
Hi djddl,

meiner Ansicht nach hast Du falsch gehandelt. Deine Tochter hat nun einmal diesen Welpen, er gehört jetzt zu ihrem Leben. Du bist ihr Vater und sollst und willst an ihrem Leben teilhaben. Die Aufenthalte Deiner Tochter sollen eigentlich nicht als „Besuche“ angesehen werden, sondern als ein Aufenthalt bei Dir. Wenn Du Dein Kind bei seiner Anwesenheit bei Dir so beschneidest, dass es das, was ihm wichtig ist, nicht mitnehmen bzw durchführen (wenn das Wichtige z.B. ein Sport ist) darf, dann wird der Aufenthalt bei Dir irgendwann als unerwünschte Unterbrechung der eigenen Lebensweise angesehen.

Meine Tochter betreibt intensiv den Reitsport (einschließlich Turniere). Hätte ich ihr seinerzeit nicht erlaubt, auch in „meiner“ Zeit reiten zu gehen, ich denke das hätte sie arg in Konflikt gebracht.
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RE: Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen - von Theo - 08-01-2021, 15:06

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