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StA Augsburg, PP Schwaben Nord, Verhaftung von LOStA Werlitz gefordert.
#9
Hallo P,

danke für Deine Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich habe insgesamt 46.000 € bezahlt, wurde jedoch im Jahr 2008, 2009, 2017 und 2018, immer wieder, iVm falschen Angaben der Kindsmutter, der vorsätzlichen Unterhaltspflichtverletzung bezichtigt. Sämtliche Verfahren wurden eingestellt, da zudem erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit des Sohnes bestanden. Wesentliche Voraussetzung für § 170 StGB, ist unabhängig von einem Titel, dass das Kind überhaupt bedürftig ist. Hierzu werden bis heute beweiserhebliche Urkunden unterdrückt.

Im Jahr 2017 wurde mir, wie bereits gesagt, mein Konto, mit einem nicht erlassenen PfÜB, für vorgeblich rückständigen Unterhalt auskekehrt. Der PfÜB war weder beurkundet, noch gesiegelt. Zudem wurde von der Gerichtsvollzieherin eine Seite aus der zusammenhängenden Urkunde entfernt. Nachdem der Betrag auskekehrt war, kündigte mir die Bank, als mein Konto. Der Selbstbehalt blieb unberücksichtigt. Teile des rechtswidrig ausgekehrten Betrages behielt die RAin der Gegenseite für sich.

Selbst als dem Sohn, zuhause lebend, aufgrund seiner Ausbildungsvergütung iHv € 1.000 zur Verfügung standne, zeigte mich die KM erneut wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung an, nachdem sie mir zuvor, mit einem nicht erlassenen PfÜB meine Existenz vernichtet hatte und versuchte weiterhin, trotz Verzicht auf die Rechte aus dem Titel, für einen nicht zum Unterhalt berechtigten zu vollstrecken. Hierzu wird mir zudem Akteneinsicht verweigert.

Nachdem die Gegenseite und weitere involvierte Amtsträger, weiterhin, beweiserhebliche Urkunden unterdrücken, ist der Fall selbstverständlich, iSd § 78a StGB, nicht abgeschlossen.

Die Gewährung unveräußerlicher Grund- und Menschenrechte als große Nummer zu bezeichnen, halte ich für unangebracht.

Als Querulanten wurden zu dunkelsten Zeiten der Geschichte Menschen bezeichnet, die sich auf Recht und Gesetz berufen haben.

Wikipedia: "In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht."

Im Grunde geht es Inhaltlich auch um Deinen damaligen Artikel im MM." Die heilige Pflicht des... "

Letztendlich möchte ich Mut machen und mich mit dem einen oder anderen Link, für die wertvollenTips hier und im MM bedanken. Kein Thema, wenn dies unerwünscht ist.
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RE: StA Augsburg, PP Schwaben Nord, Verhaftung von LOStA Werlitz gefordert. - von §33BeamtStG - 12-09-2021, 14:03

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