(26-01-2022, 15:45)p__ schrieb: Erst wenn die Einwohnermeldeämter blockieren, würde ich mich mich den Folgen einer Vollstreckung beschäftigen
Die Meldebehörden berufen sich auf den Datenschutz und rücken keine Adresse raus. Nur andersrum, wenn Muttis Anwalt nach dem Unterhaltspflichtigen sucht, dann liefern die Meldebehörden frei Haus.
(26-01-2022, 10:45)p__ schrieb: Schlechte Idee. Die Vollstreckungskosten trägt der Vater. Und die Mutter muss ab Volljährigkeit dem Vater gar nichts mehr liefern, weder Lebensbeweis noch sonst einen Nachweis. Das Kind vertritt sich selber.
Na, umso besser, wenn die Mutter dann raus ist. Wenn das Kind Geld will, muss es sich melden - mit zustellfähiger Anschrift und Bankverbindung, mindestens. Denn ab dem 18. Geburtstag wird das Kind zum Unterhaltsgläubiger. Wenn der Gläubiger dem Schuldner technisch verunmöglicht, seinen Verpflichtungen nachzukommen? Der Vater will ja zahlen, kann aber nicht, da er weder Anschrift noch Bankverbindung seines Kindes kennt - ja, nicht mal weiß ob das Kind überhaupt noch existiert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1