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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#95
(09-11-2022, 22:20)Ruffys schrieb: Kann noch einer auf die Frage vom 2.11 bezüglich der Vergleichsgebür antworten?

Hier der Vemerk... einige Teile hab ich rausgenommen.. Kind aktuell 7 vernehmung Kind vor ca. 2 Jahren.
AZ: ...

Vermerk
aufgenommen in der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts ... am ….
…..
Das Gericht bespricht und erörtert mit den Beteiligten zunächst den Verfahrensgegenstand.

Die Verfahrensbeiständin berichtet Folgendes:
Ich war letzten ... bei ... und ich muss sagen, dass sie super vorbereitet auf dieses Gespräch gewesen ist. Sie hat wie eine Maschinerie erzählt hinsichtlich der Vorgänge, wie sie sie auch im Strafverfahren geschildert hat. Sie hat dabei auch berichtet, dass der Vater sie nie aus der Badewanne raus gelassen hat, so dass für mich daraus insgesamt hervorgegangen ist, dass es sich nach den Erzählungen von ... um mehrere Vorgänge gehandelt haben soll. Sie hat mir dann gesagt, dass sie begleiteten Umgang wünscht und hat dabei auch das Wort „begleitet" benutzt. Als ich sie gefragt habe, weshalb das so ist, hat sie berichtet, dass die Mama das so wolle.
Sie hat dann auch berichtet, dass die Einschulung gewesen ist und dass der Papa da gewesen sei, obwohl er das nicht dürfe. Dies hätte ebenfalls die Mama gesagt.
... hat mir berichtet, dass sie glaube, dass der Papa so etwas nicht wieder machen würde.
Aus meiner Sicht waren die Erinnerungen des kleinen Mädchens durchaus beachtlich und aus meiner Sicht schon etwas auffällig. Ich habe  … darauf angesprochen, weshalb sie der Mama nicht bereits früher von den Vorfällen erzählt hat, wenn es denn zu mehreren Vorfällen gekommen ist. ...hat mir dann geantwortet, dass sie es der Mama „in einem" erzählen wollte.
Ich habe sie gefragt, ob sie den Papa wieder sehen möchte, was sie mit ja beantwortet hat und sie gab an, dass sie ihn einmal im Jahr sehen möchte, hat dann aber selbst gestutzt. Daraus wurde für mich deutlich, dass …. zeitlich die Vorfälle nicht einordnen kann und auch noch kein zeitliches Verständnis hat.

….......
…...

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass weiterhin zunächst begleiteter Umgangskontakt statt finden soll. Es wird erörtert, dass ein Verhalten des Antragstellers, dass er bei samt möglichen Veranstaltungen erscheint ohne Wissen der Kindesmutter und des Kindes, nicht möglich ist, weil er ... hierdurch in Loyalitätskonflikte bringt.

Die Beteiligten schließen sodann folgende Vereinbarung:

1. Die Eltern sind sich darüber einig, dass der Antragssteller das Recht und die Pflicht hat, mit dem gemeinsamen Kind ..., geb. ..., begleiteten Umgang zu pflegen.
Der Umgang soll durch den …, in ... begleitet werden. Die begleiteten Umgangstermine sollen stattfinden im Rhythmus von 2 bis 3 Wochen für jeweils 2 Stunden.

2. Der Kindesvater hat das Recht und die Pflicht, mit ... zweimal wöchentlich ein Telefonat zu führen, und zwar ... um ... Uhr und ... um ... Uhr. Es wird sich dabei jeweils um ein Videotelefonat handeln, das ausschließlich über WhatsApp geführt wird.
Die Videotelefonate finden längstens 20 Minuten statt. Die Telefonate beginnen
ab ..., den …

3. Der Kindesvater verpflichtet sich, keine Orte aufzusuchen, an denen sich auch ... aufhält, ohne Absprache und Zustimmung (mit) der Kindesmutter.

4. Beide Kindeseltern verpflichten sich, in Gegenwart von ... nicht über das gegen den
Kindesvater laufende Strafverfahren zu sprechen.

5. Der Kindesvater verpflichtet sich, nicht zu den Elternabenden von ... zu erscheinen.
Die Kindesmutter verpflichtet sich im Gegenzug, den Kindesvater über das Ergebnis des Elternabends kurz zu informieren. Weitere Fragen kann der Kindesvater jederzeit selbst über die Schule einholen.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Zwischenvereinbarung handelt.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass zunächst der weitere Gang des Strafverfahrens abgewartet werden soll, bevor über das weitere Vorgehen gesprochen werden soll.

Weitere Termine erfolgen nur auf Antrag.

Es wird weiterhin besprochen, dass In dem Verfahren der elterlichen Sorge, Az.: ...
bis zum Abschluss des Strafverfahrens bereits jetzt ein Gefährlichkeitsgutachten eingeholt werden soll.

Was wirklich vorgefallen ist, weisst nur Du. Das wissen weder die Mutti, noch die Ermittler noch wir hier.

Aus psychologischer Sciht möchte ich das Thema "Projektion" hier einwerfen. Sehr häufiges Verhaltensmuster bei Borderliner oder Narzisstinnen. Hier "projeziert" die Täterin das eigene schuldhafte Verhalten auf jemand anderes um sich "reinzuwaschen". Das ganze kann auch über Dritte (z. b. einem Kind) gespielt werden. Mutti macht was schuldhaftes, das wird durch sie und das Kind auf den Vati "projeziert" und ihm vorgeworfen. Könnte sein. Könnte auch nicht sein.
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Begleitete umgänge - von Ruffys - 14-09-2022, 15:07
RE: Umgangsverfahren, begleiteter Umgang - von Lullaby - 10-11-2022, 10:58
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