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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
#2
Ich würde zunächst mal das Gespräch mit deinem Sohn suchen.
Was hat er nach der Schule vor? Will er studieren?
Dann gibt es eine Übergangszeit, bis zum Studium, wo man weiter Unterhalt zahlt.
Beim Studium dann erstrangig Bafög, Rest Unterhalt.

Ja, da privilegiert besteht weiterhin gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zum Arbeiten kann man dich nicht zwingen, aber dir evtl. ein fiktives Gehalt anrechnen?
Ersparnisse und Haus müssen mWn nicht angetastet werden, zumindest nicht ab Nov. 23.
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RE: Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind - von Newton - 16-12-2022, 10:28

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