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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
#3
Hallo finearts60..
Bin jetzt nicht der Unterhaltsexperte, aber Fall ähnlich..
Das Verhältnis Sohn zu dir ist normal..das übliche Psycho Getue auf Grund Pubertaet oder zu reden der Ex..
Hier lass nichts an dich ran..zu den beruflichen Plänen..
Heute Professor und morgen auswandern nach Timbuktu..
Kann alles passieren..is normal in dem Alter.
Zum Nettogehalt deiner Ex..da wird nicht viel angerechnet..
Und solang dein Sohn bei Ihr wohnt,
Kann Sie ihren Barunterhalt auch in Kost und Logos verrechnen..Im Extremfall kann sich das noch 10 Jahre so hinziehen..Vermeide auf jeden Fall einen Titel..
Zahl eventuell die 463 weiter wenn du kannst..so hat man
Eventuell Ruhe und gut ist..Denke auch an Gerichts und Anwaltskosten Und so weiter..
Bin jetzt nicht der Unterhaltsexperte..aber habe selber so was grade am laufen..mal ein Praxisinhalt eben..
Gruss Bumpi
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RE: Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind - von Bumpi - 16-12-2022, 11:06

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