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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#2
Die Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, es gibt eine Menge verschiedene:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2023.pdf

Pfändungsgrenzen haben damit nichts zu tun, nicht mal annähernd. Für Unterhaltsschulden gilt § 850d ZPO und damit auch keine Pfändungstabelle. Vereinfacht gesagt, es kann viel, viel mehr gepfändet werden.
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von p__ - 01-08-2023, 18:34

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