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BVerfG: Berufliche Neuorientierung rechtfertigt kein fiktives Einkommen
#3
Die Frage ist doch ganz einfach:

niemanden interessiert, was Du beruflich machst, Hauptsache ist, die titulierte Kohle fließt.

Natürlich kannst Du Dich weiterbilden, kannst eine neue Stelle annehmen! Aber wehe ...

wehe, das geht in die Hose. Dann bist Du auf Gedeih und Verderb einer Fledermaus ausgeliefert. Und die bestimmt dann, was gut für dich war.

Ich glaube diesen Verbrechern kein Wort mehr!
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RE: BVerfG: Berufliche Neuorientierung rechtfertigt kein fiktives Einkommen - von Ralf G. - 01-09-2008, 16:12

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