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Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall
#6
Eine ziemlich zynische Antwort hat sie da abgeliefert. In die nächste Instanz gehen, soso. Ein paar Wochen vorher hat der BGH entschieden, auch mit Vollzeitbetreuung hätte man noch Unterhaltsansprüche.
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RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von p__ - 04-09-2008, 18:16
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 04-09-2008, 19:49
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Student - 08-09-2008, 21:41
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 05:32
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 20:10

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