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OLG Oldenburg 13 UF 52/09: Mutter muss notfalls eine Betreuungsperson einstellen
#2
(15-10-2009, 17:04)borni schrieb: Das OLG verringerte den Betrag auf 195 € pro Monat Aufstockungsunterhalt, jedoch keinen Betreuungsunterhalt.
(15-10-2009, 17:04)borni schrieb: Das Urteil zeigt, dass auch für Mütter von Kindern im Grundschulalter faktisch immer eine Vollzeitverpflichtung besteht, notfalls sind sie verpflichtet, eine private Betreuungsperson einzustellen, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Das Urteil geht in die richtige Richtung. Mal davon abgesehen, dass auch hier wieder ein anderer § für einen Unterhaltsanspruch gezogen wurde, bleibt es dabei, dass die Kosten für "andere" Betreuungspersonen auf den Vater übertragen werden. Anlage "U" wird aufgeweicht und der Vater hat sich mit "neuen" Dingen zu beschäftigen, die abgeführte Kohle steuerlich geltend machen zu können.
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RE: OLG Oldenburg 13 UF 52/09: Mutter muss notfalls eine Betreuungsperson einstellen - von blue - 15-10-2009, 20:29

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