Ich habe ein Verständnisproblem,
wenn der Junge eine Stiefschwester hat, kann doch seine Mutter nicht die Mutter des Mädchens sein?
Dies vorausgesetzt frage ich mich wie die Mutter eines Kindes über ein Stiefkind die Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, wenn vom Vater des Stiefkindes im gesamten Artikel nicht die Rede ist (habe ich etwas überlesen?) und von daher kein Bezug zwischen Stiefkind und Stiefmutter herzuleiten ist?
Ich stehe etwas auf dem Schlauch und erbitte Aufklärung!
wenn der Junge eine Stiefschwester hat, kann doch seine Mutter nicht die Mutter des Mädchens sein?
Dies vorausgesetzt frage ich mich wie die Mutter eines Kindes über ein Stiefkind die Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, wenn vom Vater des Stiefkindes im gesamten Artikel nicht die Rede ist (habe ich etwas überlesen?) und von daher kein Bezug zwischen Stiefkind und Stiefmutter herzuleiten ist?
Ich stehe etwas auf dem Schlauch und erbitte Aufklärung!