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OLG Hamm 9 UF 132/05: Mutter hat mit Zwillingen Sex - der Nächstbeste hat zu zahlen
#1
Ein kurioser Fall, der aber tief blicken lässt in die Prinzipien des Unterhaltsrechts:

Hat eine Frau während der in Frage kommenden Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann als auch mit dessen eineiigem Zwillingsbruder Geschlechtsverkehr, ist der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Vater eines daraus resultierenden Kindes, wenn sich weder durch ein Sachverständigengutachten noch durch Zeugenvernehmung eindeutig feststellen lässt, dass der Zwillingsbruder der Vater ist.

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 9 UF 132/05, Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...80624.html

Die Vaterschaftstests versagen in diesem Fall. Es ist nicht feststellbar, wer der Vater ist. Also greifen sich die Richter einfach den Nächstbesten, und das ist der, der noch mit der Frau verheiratet war. Nach dem Motto: Uns doch egal, wer der Vater ist, 50% Chance genügen dem "Recht". Zahlen gefälligst. Nur darauf kommt es an.

In Kanada gab es denselben Fall. Eineiige Zwillinge verkehren mit einer Frau geschlechtlich. Da die Vaterschaft ebenfalls nicht eindeutig nachweisbar war, musste zum Ärger der Dame keiner zahlen.
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#2
Erscheint jetzt überall als Kuriosum:

Frau betrügt Ehemann mit Zwillingsbruder - Gatte zahlt für Kind
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...33,00.html
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/12/05/2677605.xml
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
Schwierige Situation - schliesslich könnte die Frau auch von beiden Zwillingen reingelegt worden sein. Wenn sich nun keiner von beiden zu seiner Vaterschaft bekennt, kann rechtlich eigentlich keine Unterhaltsverpflichtung festgelegt werden.
Allerdings muss man fairerweise auch sagen, dass man der Mama nicht alleine die Last auferlegen kann. Als Rcihter würde ich einen Minimalunterhalt festlegen
https://t.me/GenderFukc
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#4
Wieso "reingelegt"?

(05-12-2008, 21:13)V-Man schrieb: Wenn sich nun keiner von beiden zu seiner Vaterschaft bekennt, kann rechtlich eigentlich keine Unterhaltsverpflichtung festgelegt werden.
Eben, aber "in dubio pro reo" gilt hier wohl nicht. Die Vaterschaft wurde nicht wissenschaftlich festgestellt, sondern "im Namen des Volkes" einfach bestimmt.
Nach meinem Rechtsempfinden sollte die Unterhaltsverpflichtung auf beide Brüder 50:50 aufgeteilt werden. Dann hat das Kind eben zwei Väter.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
In Germanistan brauchen Kinder keinen Vater sondern der Staat einen Zahler.
So einfach ist das.

Aber mal ehrlich,
hatte daran hier im Forum noch jemand einen Zweifel?

In Italien heißt es:
"Wir haben einen Papst!"
in Deutschland:
"Wir haben einen Zahler!"
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#6
da sieht man mal wieder, das ein Mann in Deutschland nur als Melkkuh hergenommen wird und selbst dann, wenn man ihm die Vaterschaft nicht nachweisen kann zu 99,99999%, eben nur 50%. Normalerweise ein klarer Fall zur Abweisung der Klage auf KU.

Und wie schon von "p" beschrieben, in Kanada für der gleiche Fall zu einem anderen Ergebnis, keiner der Brüder muss zahlen sondern die Mutter muss durch ihr fremdgehen selber den Unterhalt aufbringen.
Aber in Deutschland muss selbst hier der gehörnte Ex-Ehemann für das Kind aufkommen...und wieder kann sich die Mutter freuen, das ihre Fremdgeherei ungesühnt bleibt.

Was für ein verlogenener Drecksstaat Deutschland, wo die nicht entnazifizierten Richter tun können, was sie wollen. Die vertreten schon lang nicht mehr den Bürger, sondern den Staat, damit der nicht dafür aufkommen muss und die weiblichen Geschöpfe nicht belangt werden können für ihre Bettgeschichten...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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