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wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot
#15
(03-02-2010, 10:00)karlma schrieb: Dann stellt sich durchaus die Frage was ich tun kann. Nach meiner Erfahrung am Besten: nüchtern sein (!) nicht weglaufen, sachlich mit den Polizisten sprechen, Situation aufdecken - Trennungskonflikt ist ein Stichwort für "selbst schuld" - und möglichst Lösungen anbieten wie ich bleib hier und Frau hat ein anderes Zimmer. Wenn ich mich nicht friedlich geben kann, ist das ohnehin die Überlegung wert, das Weite zu suchen.

Probleme dabei:

- dieses Verhalten trotz starker psychischer Belastung so gekonnt durchzuziehen ist nicht jedem gegeben.
- gegen Bösartigkeit hilft überhaupt nichts. Wenn es die Dame drauf anlegt, hat man verloren. Die weiblichen Tricks mit Selbstverletzung und Aufruhr waren schon vor hundert Jahren erfolgreich und werden in der Literatur beschrieben.
- ein einmal ergangener Platzverweis und die Wohnungsverweisung nach dem Gewaltschutzgesetz sind endgültig. So endgültig, dass sogar die verursachende Dame ihn nicht ungeschehen machen kann. Versöhnt sie sich und kommt der vermeintliche Gewalttäter zurück, wird ein Bussgeld für ihn fällig.
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RE: wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot - von karlma - 03-02-2010, 10:00
RE: wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot - von p__ - 03-02-2010, 23:05
RE: wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot - von karlma - 03-02-2010, 10:38
RE: wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot - von karlma - 04-02-2010, 10:08
RE: wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot - von karlma - 03-02-2010, 12:20

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