06-08-2010, 12:35
(06-08-2010, 10:23)p schrieb: Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.Es könnte sein, dass die ja angesichts des Urteils und der Pressemeldungen doch die eine oder andere Mutter überzeugt hat, jetzt ihre Zustimmung zu erteilen.
Natürlich wird das nur ein kleiner Teil sein - hoffen darf man auf Einsicht nicht - aber in dem Falle hätte man sich natürlich ein Gerichtsverfahren erspart.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #