30-05-2011, 19:20
Hier die Antwort vom Werberat:
Sehr geehrter Herr Raban,
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 8. Mai und unsere Schreiben vom 10.
und 18. Mai 2011.
Nach Eingang der Stellungnahme des werbenden Unternehmens haben wir die
Angelegenheit den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Beurteilung
vorgelegt. Diese sind zu der Auffassung gelangt, dass der Spot nicht zu
beanstanden ist. Der Spot greife im Stil der bekannten Comedyformate eine
Alltagssituation des gezeigten Paares auf. Die Ohrfeige sei eine
slapstickhafte Zuspitzung des bereits deutlich übertriebenen Dialogs. Gerade
Kindern und Jugendlichen sei diese Art von Humor aus den Medien bekannt und
sie könnten erkennen, dass hier keine reale Szene gezeigt werde.
Aus diesem Grund sieht der Werberat keine Veranlassung zu einer
Beanstandung.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort darauf:
Hochverehrte Frau ....,
Ihre Antwort verwundert mich nicht. Stellen Sie sich vor, der Mann schlüge
die Frau ins Gesicht - ob Sie dann noch immer von Humor und Slapstick
sprächen?
Ihre Haltung ist wie die der werbenden Firma geschlechterdiskriminierend und
festigt eine nicht hinnehmbare Unterscheidung von Frauen und Männern
hinsichtlich der Probatheit häuslich determinierter Gewalt. Sie erschweren
mit dieser die Erziehungsarbeit am humanistischen Gymnasium. Als Fachberater
für Deutsch und Lehrer am Gymnasium werde ich zitierender Weise für die
Verbreitung Ihrer Haltung im Kontext der Medienerziehung sorgen.
Hochachtungsvoll
Raban
Sehr geehrter Herr Raban,
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 8. Mai und unsere Schreiben vom 10.
und 18. Mai 2011.
Nach Eingang der Stellungnahme des werbenden Unternehmens haben wir die
Angelegenheit den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Beurteilung
vorgelegt. Diese sind zu der Auffassung gelangt, dass der Spot nicht zu
beanstanden ist. Der Spot greife im Stil der bekannten Comedyformate eine
Alltagssituation des gezeigten Paares auf. Die Ohrfeige sei eine
slapstickhafte Zuspitzung des bereits deutlich übertriebenen Dialogs. Gerade
Kindern und Jugendlichen sei diese Art von Humor aus den Medien bekannt und
sie könnten erkennen, dass hier keine reale Szene gezeigt werde.
Aus diesem Grund sieht der Werberat keine Veranlassung zu einer
Beanstandung.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort darauf:
Hochverehrte Frau ....,
Ihre Antwort verwundert mich nicht. Stellen Sie sich vor, der Mann schlüge
die Frau ins Gesicht - ob Sie dann noch immer von Humor und Slapstick
sprächen?
Ihre Haltung ist wie die der werbenden Firma geschlechterdiskriminierend und
festigt eine nicht hinnehmbare Unterscheidung von Frauen und Männern
hinsichtlich der Probatheit häuslich determinierter Gewalt. Sie erschweren
mit dieser die Erziehungsarbeit am humanistischen Gymnasium. Als Fachberater
für Deutsch und Lehrer am Gymnasium werde ich zitierender Weise für die
Verbreitung Ihrer Haltung im Kontext der Medienerziehung sorgen.
Hochachtungsvoll
Raban
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!