Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#4
(31-08-2010, 13:19)beppo schrieb: Ich finde harte Maßnahmen für harte Boykotteusen ja auch ok, nur sollte es auch mildere Maßnahmen für kleinere Vergehen geben.

Sonst heißt es nachher wieder: "Das ist zwar nicht schön, aber dafür können wir einer Mutter ja nicht das Kind wegnehmen oder sie gar in den Knast stecken!"

Deswegen finde ich Zwangs- oder Ordnungsgeld über 25.000,- immer so sinnlos, weil jeder weiß, dass sowas sowieso nie verhängt wird.

Da können 100,- oder 1.000,- € deutlich wirksamer sein.

Und sowas kann auch verhängt werden, wenn Vadder nichts zahlt.

Das Problem ist doch ein ganz anderes, die Druckmittel sind da, egal in welchem Land, sie werden nur nicht angewand.

Es gibt die drei Ebenen:
1. Ist der Gesetzestext
2. Wie die Gesellschaft lebt, wie ihre Traditionen sind etc.
3. Das was die Richter entscheiden, die Polizei verfolgt etc.

In Deutschland gibt es z.B. den Umgangspfleger, der dafür da ist den Umgang zwischen den Eltern zu vermitteln, warum setzt ein Richter diesen nicht ein? Weil die Mutter in unserer Gesellschaft (und das gab es auch vor dem Feminismuss) einfach als Beschützerin des Kindes gesehen wird. Sie ist einfach gut und wenn sie das Kind nicht an den Vater geben will, so hat sie ihre Gründe und die muss man respektieren ... Ein anderer Grund ist, Richter haben keine Ahnung, weder von dem was man mit einem Upfleger machen kann, noch was der machen kann ... Richter sind Entscheider, haben aber keine Ahnung wie ihre Entscheidung durchgesetzt wird. Was wir aber brauchen sind Konfliktmanager, die helfen mit den Eltern eine Lösung zu finden.

Das bedeutet, hier richten sich die Richter nach den armen Frauen, die Ihr ganzes Leben der Kindererziehung widmen, sich in selbstaufopferungsvoller Weise in die wirtsch. Abhängigkeit des Mannes begeben haben, .... Dieser Frau willst Du jetzt noch 100 Euro abverlangen das sie die Kinder nicht zu ihrem Exmann lässt?

Richter haben heute genug Möglichkeiten einen Umgang durchzusetzen, leider haben sie Jura studiert und nicht das praktische Leben.
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von PapaParis - 31-08-2010, 13:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt alexerl 41 51.853 12-08-2013, 18:09
Letzter Beitrag: Art20Abs4GG
Bug Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt Vaterherz101 8 7.441 10-08-2013, 14:31
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste