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Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen
#16
(12-09-2010, 15:59)sorglos schrieb: Die Zahl "635" geistert ja immer wieder hier durch Forum und die T-faq. Kannst du mir mal erklären wie du darauf kommst? Ich halte sie für falsch.

Habe ich in einem Urteil mal gelesen. Wo genau weiss ich aber nicht mehr. Was einem mindestens bleiben muss, ist sicherlich der HartzIV-Satz plus Arbeitsanreiz.

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RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:01
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:48
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 12-09-2010, 16:09
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 11-09-2010, 09:59

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