16-12-2010, 09:41
Aber die beiden haben doch haben doch gar keinen Streit.
Auch wenn Frau BGH gerne verhindern möchte, dass von ihr mühsam ruinierte Väter von den Sozialkassen unterstützt werden, und damit dem für sie vorgesehenen Fegefeuer entgehen, so fehlt ihr einfach die Zuständigkeit für diese Frage.
Wer Unterstützung bekommt, entscheidet im Zweifelsfall das BSG und nicht die BGH.
Auch wenn Frau BGH gerne verhindern möchte, dass von ihr mühsam ruinierte Väter von den Sozialkassen unterstützt werden, und damit dem für sie vorgesehenen Fegefeuer entgehen, so fehlt ihr einfach die Zuständigkeit für diese Frage.
Wer Unterstützung bekommt, entscheidet im Zweifelsfall das BSG und nicht die BGH.