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Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
#89
Am Freitag zweites und letztes Gespräch beim Jugendamt wegen angepasster Umgangsregelung.

Gesprächs- und Erinnerungsprotokoll vom ersten Gespräch am 28.01.2011 wurden dem Jugendamts-Mitarbeiter rechtzeitig zugesandt.

Ebenso wurde dem JA- Mitarbeiter ein Anforderungskatalog mit den Punkten hälftige Ferienregelung und regelmäßiger Umgang als nicht mehr verhandelbar überreicht.

JA- Mitarbeiter machte Kopien von meinen Schreiben und übergab diese der Kindesmutter (Äthiopierin, lebt fast 6 Jahre in Deutschland), die sich bemühte meine Schreiben zu lesen und zu verstehen.
Heute redete die KM wieder unentwegt dazwischen und der JA- Mitarbeiter musste öfters korrigierend eingreifen.

JA- Mitarbeiter war heute gestelzt freundlich zu mir.
Mein Anliegen heute, strikte Einhaltung der Umgangsvereinbarung des Familiengerichts.
(Übergabeort Hauptbahnhof und gerade Kalenderwoche (6KW) dreitätiger Umgang mit unserer Tochter).

JA- Mitarbeiter wich zunächst dem Thema aus und wollte von mir wissen, warum ich ein Gesprächs- und Erinnerungsprotokoll geschrieben und ihm zugesandt habe. Diese Schreiben werden dem Gericht zugesandt. Ich wies dem JA- Mitarbeiter daraufhin, dass das nicht verboten sei und wir uns den eigentlichen Themen zuwenden sollen.
Ich werde auf jeden Fall wieder ein Gesprächsprotokoll erstellen und ihm zusenden.
KM dazu, der Vater macht immer Probleme, schreib nur alles auf.

1.) Übergabeort:

Die KM meinte, der Übergabeort Hauptbahnhof sei mit Kosten verbunden (Fahrgeld), dass geht nicht.
JA- Mitarbeiter, ja, dass sei ein Kostenfaktor.

Mein Vorschlag, dann möchte ich unsere Tochter am Freitag 16:00 von der Kita abholen.
Das lehnte KM strikt ab.
Mit der Begründung, dass will ich nicht, dass der Vater unsere Tochter von der Kita abholt, was sollen die Leute denken. Außerdem müsse unsere Tochter bei ihr Zuhause etwas essen und wahrscheinlicher Kleiderwechsel.
JA- Mitarbeiter zur KM, dass sind sinnvolle Gedanken, aber sie können das nötigste ihrer Tochter mitgeben. Viele Väter holen ihre Kinder von der Kita ab.
Nein, sie will nicht, dass ich unsere Tochter von der Kita abhole, fertig.

KM meinte, jetzt solle ich unsere Tochter wieder an der S-Bahn Station in Fußnähe ihrer Wohnung abholen, so die KM.

Meine Optionen, entweder Übergabeort Hauptbahnhof (Umgangsvereinbarung) oder Kita.

Es gibt keine Einigung. Wir drehen uns im Kreis und ich sehe keine andere Möglichkeit, dass das gerichtlich geklärt werden muss.



2.) Punkt: Umgangswochenende

Ich begann, wenn das Vermittlungsgespräch beendet ist, möchte ich unsere Tochter mit nach Hause nehmen.
Dieses Wochenende ist gerade Kalenderwoche (6KW), siehe Umgangsvereinbarung den beiden in Kopie vorlag.
Ich hatte letztes Wochenende unsere Tochter gehabt, aber das war ein Ersatztermin, weil ich im Urlaub war.

KM antwortete, du bekommst unsere Tochter nicht.
Sie ist jetzt am Samstag zu einem Kindergeburtstag eingeladen.
Bei der Tochter einer Freundin.

Ich war schon schockiert über so viel Frechheit und fragte die KM, warum sie das erst heute vor dem Jugendamt vortrage.
KM, sie hätte erst heute Morgen davon telefonisch erfahren.

JA- Mitarbeiter staunte nicht schlecht (Mimik, Gestik), aber verkniff sich entscheidendes dazu beizutragen.
Er fragte die KM lediglich, wo der Kindergeburtstag stattfindet.

Ich bestehe auf die Einhaltung der Umgangsvereinbarung. Ich werde unsere Tochter abholen.

KM du machst immer nur Probleme, dass ist alles bla, bla,bla. Schreibs nur auf.
Du bist doch krank.

JA- Mitarbeiter erklärte der KM, dass das mit dem Kindergeburtstag reichlich spät kommt. Sie haben doch die Möglichkeit, vorher Bescheid zu geben. Der KV hat sich auf das Wochenende mit seiner Tochter eingestellt und vorbereitet.

KM meinte dazu, wie gesagt, wenn die Freundin unserer Tochter Geburtstag hat, dann muss meine Tochter dorthin gehen.

Ich bekomme dieses Wochenende unsere Tochter nicht?
Nein, du bekommst sie nicht, war ihre Antwort.

Meine Antwort daraufhin, dass das ein Umgangsboykott ist und ich das nicht dulde, unter keinen Umständen. Hätte die KM mit mir viel früher über den Kindergeburtstag Bescheid gegeben, hätte man mit mir reden können. Aber nur, wenn mir die KM eine Zusage für einen Ersatztermin gegeben hätte. In der Vergangenheit haben wir ab und zu Regelungen für Ersatztermine aushandeln können.

Von mir wurde auch angesprochen das es viele Kommunikationsprobleme gäbe, die darauf zurück zuführen sind, dass die KM große sprachliche Defizite hat, in Form von verstehen und sich verständlich zu machen. Es entstehen dadurch viele Missverständnisse.

Ist es in dieser Situation geschickt, der KM einen Brief zu schreiben, dass ich auf die Einhaltung der Umgangsvereinbarung bestehe und, dass ich jeden unabgestimmten Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung als Umgangsboykott werte und behandeln werde.

Wenn ich mit der die KM über irgend etwas reden möchte was unsere Tochter betrifft, z.B. mit der Bitte um Aushändigung des Kita Ferienplans in Kopie, reagiert die KM auf mich aggressiv und gereizt. Sie denkt nicht daran mir das zu geben.

Kann ich beim Familiengericht beantragen, dass die KM direkt vom Gericht befragt werden kann und nicht nur ihre Rechtsanwältin Frauen helfen Frauen e.V. antwortet?

Kann ich eine einstweilige Anordnung oder Verfügung beantragen, dass die Umgangsvereinbarung strikt eingehalten werden muss?
Leider gibt es keine Belehrung in der Umgangsvereinbarung (Ordnungsgeld / Ordnungshaft).
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