22-02-2011, 17:57
@marcello...
Habe da etwas ganz Interessantes gefunden zum Thema.
Umgangsrecht: Auch Dreijährige dürfen schon mitreden
Das Oberlandesgericht Oldenburg maßregelte das Familiengericht....
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien Kinder ab etwa drei Jahren vom Richter persönlich anzuhören.
(OLG Oldenburg, 13 UF 54/09).
http://www.news-reporter.net/22/1_22_9_43120_1.php
Habe da etwas ganz Interessantes gefunden zum Thema.
Umgangsrecht: Auch Dreijährige dürfen schon mitreden
Das Oberlandesgericht Oldenburg maßregelte das Familiengericht....
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien Kinder ab etwa drei Jahren vom Richter persönlich anzuhören.
(OLG Oldenburg, 13 UF 54/09).
http://www.news-reporter.net/22/1_22_9_43120_1.php