25-02-2011, 20:37
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Das ist so nicht richtig. Unterlassene Erwerbsbemühungen werden sehr wohl betrachtet. Aber da die Beweislast diesmal beim Gericht liegt, muss das Gericht den kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit bewiesen. Das nachzuweisen geht nur, wenn ihm eine Stelle angeboten wurde, auf die er sich bewerben müsste und sich im Nachhinein herausstellt, dass er eingestellt worden wäre, wenn er sich nur beworben hätte.
Der zugrundeliegende Witz liegt darin, dass es für den Richter und der gesamten hinter ihm stehenden Staatsmacht unmöglich ist etwas zu beweisen, was dem Pflichtigen ohne mit der Wimper zu zucken im Zivilverfahren auferlegt wird, nämlich die Leistungsunfähigkeit nachzuweisen.
Objektiv betrachtet wird damit nur der Beweis geführt, dass vom Pflichtigen im Zivilverfahren Unmögliches verlangt wird.
Zitat:Das Strafgericht darf keine fiktiven Einkünfte rechnen, sie muss mit den nackten Zahlen auskommen. Also das was im fraglichen Zeitraum real verfügbar war.
Das ist so nicht richtig. Unterlassene Erwerbsbemühungen werden sehr wohl betrachtet. Aber da die Beweislast diesmal beim Gericht liegt, muss das Gericht den kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit bewiesen. Das nachzuweisen geht nur, wenn ihm eine Stelle angeboten wurde, auf die er sich bewerben müsste und sich im Nachhinein herausstellt, dass er eingestellt worden wäre, wenn er sich nur beworben hätte.
Der zugrundeliegende Witz liegt darin, dass es für den Richter und der gesamten hinter ihm stehenden Staatsmacht unmöglich ist etwas zu beweisen, was dem Pflichtigen ohne mit der Wimper zu zucken im Zivilverfahren auferlegt wird, nämlich die Leistungsunfähigkeit nachzuweisen.
Objektiv betrachtet wird damit nur der Beweis geführt, dass vom Pflichtigen im Zivilverfahren Unmögliches verlangt wird.