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23-11-2008, 17:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2008, 17:18 von borni.)
OLG Brandenburg 10 UF 45/08: Urteil vom 11.11.2008
Die Beklagte litt an Nierenkrebs. Im September 2006 ist ihr eine Niere vollständig entfernt worden. Seither ist sie schwerbehindert mit einem GdB von 60.
...
Auch auf Seiten der Beklagten ist vom tatsächlichen Erwerbseinkommen auszugehen. Dass die Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Behinderung der Beklagten überobligatorisch ist, kann, da es an konkreten Darlegungen der Beklagten zu den Auswirkungen der Behinderung auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit fehlt, nicht angenommen werden.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
einkommen ist eben alles, auch krankengeld oder spesen fuer berufliche auswaertsarbeiten. ich verstehe es zwar nicht, dass dem so ist, aber das urteil ist eben deswegen interessant, weil es eben eine kranke frau ist. es soll eben keinen bonus fuer kranke, frauen oder maenner geben. herzlos zwar, aber wohl in ordnung.
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Das ist nichts Neues. Ein Vater mit Blasenkrebs hatte eine verkleinerte Blase und musste stündlich zur Toilette. Trotzdem haben ihn die Richter gezwungen, eine anstrengende Aussendiensttätigkeit mit stundenlangen Autofahrten weiter wahrzunehmen. Sollte sich wohl eine Toilette ins Auto einbauen...
Bei einer fehlenden Niere stellt sich aber schon die Frage nach den tatsächlichen Einschränkungen. Es laufen tausende Menschen gesund und leistungsfähig mit einer Niere herum, die mal einem nahen Verwandten die andere Niere gespendet haben.
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Nun trifft es mal eine Frau. Scheint mir hier mal ein Novum zu sein.
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Vor ein paar Jahren las ich einen Artikel (ich meine im Spiegel), in dem die Ansicht vertreten wurde, dass es ethisch vertretbar sei , wenn Menschen aus Nationen der dritten Welt, zur Steigerung des eigenen Lebensstandards, Organspenden zugunsten von Menschen aus Industrienationen durchführen lassen.
Die Begründung war, dass sich hieraus keine Nachteile der eigenen Lebensqualität und Gesundheit ergeben würden.
Insoweit trift die Aussage von "p" grundsätzlich zu.
Es geht hier ausschließlich um Trennungsunterhalt und was dann kommt bleibt abzuwarten.
Wie kann man sich da nur bis zum OLG hochschaukeln?
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23-11-2008, 22:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2008, 22:50 von borni.)
Ethisch vertretbar? Für diese Menschen ist dies eine Möglichkeit an Geld zu kommen, um überleben zu können. Kartelle haben sich schon gebildet, Menschenhändler werben dafür Personen an, es blüht schon ein Schwarzmarkt mit Spendernieren, die z. B. an reiche Ägypter verkauft werden.
Die Entnahme findet dort oftmals unter katastrophalen, hygienischen Bedingungen statt, nicht alle überleben das.
Das kommt mir so bekannt vor:
Der Ansatz eines höheren fiktiven Erwerbseinkommens kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil die Beklagte vorgetragen hat, der Kläger sei durchaus in der Lage, ein ebenso hohes Einkommen wie sie zu erzielen, wenn er sich ebenso engagiert wie sie für die berufliche Kariere eingesetzt hätte....Der Vorwurf, den die Beklagte dem Kläger macht, geht vielmehr dahin, er habe sich nach Herstellung der deutschen Einheit zu wenig um seine berufliche Entwicklung gekümmert.
Wenn aber die Beklagte bis dahin den beruflichen Werdegang des Klägers und seine Bemühungen um Arbeit bei bestehender Ehe hingenommen hat, kann nicht angenommen werden, dass er es unterhaltsbezogen leichtfertig unterlassen hat, höhere Einkünfte zu erzielen.
Also bei Bemühungen um Arbeit Druck machen, ansonsten sofort Scheidung.
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