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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB
#4
(18-03-2011, 16:47)fadder schrieb: ich gebe zu bedenken, dass ein betroffener Vater erst nach Ausschöpfung des gesamten Rechtsweges eine VB erheben kann. Eine direkte Beschwerde gegen das neue Gesetz ist also nicht möglich.
Das ist falsch. Gegen jedes neue Gesetz ist innerhalb eines Jahres die direkte Verfassungsklage möglich. Nur bei bestehenden Gesetzen gilt die Rechtswegauschöpfungs-Regel.

Andererseits: Wenn ich die Tage lesen darf, dass ein relevanter Stellungnehmer dem BMJ mittteilt, dass sinngemäß der "Empfängerhorizont der deutschen Bevölkerung noch nicht zur Gleichberechtigung der Eltern ab Geburt bereit wäre..."

Salopp gesagt: Die Deutschen sind zu blöde, jetzt schon die Entnazifizierung des Mutterkultes zu ertragen...

@Profiler
Wie schon an anderer Stelle gesagt, bin ich bei der Vorbereitung dabei.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - von sorglos - 18-03-2011, 16:58

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