Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB
#6
Das BVerfGG wird eine Beschwerde nach § 93 Abs. 3 schlicht nicht annehmen. Außerdem § 90 Abs. 2.

Theoretisch wird der Vater ja auch gar nicht benachteiligt, denn er kann das Recht notfalls einklagen. Ob erfolgreich, ist was Anderes. Das BVerfG wird eine Beschwerde frühestens in ein paar Jahren annehmen, wenn die Rechtswirklichkeit das Gericht mal wieder gnadenlos überholt hat.

Gruß

fadder
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - von fadder - 18-03-2011, 20:12

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Verfassungsbeschwerde Melrose Plant 21 15.106 23-12-2012, 18:34
Letzter Beitrag: Melrose Plant

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste