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Unterhaltsmediation
#9
`c`,

du fragst nach Rechtssicherheit.

Eine Vereinbarung bietet so lange Rechtssicherheit, wie sich die Beteiligten einig sind und sich an den bestehenden Voraussetzungen, die zur Vereinbarung führten nichts entscheidend verändert.
Genau so lange kann sich jede Partei auf die Vereinbarung berufen.
Mal davon abgesehen, dass Nichteinhalten je nach Sache (Unterhalt, Umgang) und Richterwillkür dieses unterschiedliche Auswirkungen hat.

Bei Unterhalt(en) hört der Spaß schneller auf als bei Umgangssachen.
Letztere sind nachrangig, weil sie die Staatskasse nicht peripher tangieren und eine arme alleinverziehende Muddi steckt in D noch kein groooßes Familiengericht in den Knast oder brummt der nennswertes Ordnungsgeld auf.

Wie war noch deine Frage?
Ach ja! Der Ort der Ablage verschiebt sich, je nach Ort der Vorlage und Verkündung.
Aus dem Keller des FamG ist es bei Bedarf nur ein wenig schneller wieder an der Oberfläche.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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