11-07-2011, 07:22
So, übermorgen ist Mediationstermin bei der zweiten Einrichtung / Rechtsanwältin.
Unten die Stichpunkte über die ich sprechen, verhandeln möchte.
Ich bedanke mich für sachdienliche Hinweise und konstruktive Kritik
Verhandlungspunkte
Zuerst KU, da am wenigstens strittig:
- Interpolieren zwischen zwei Tabellenzeilen, da ich nur knapp in der
nächsthöheren lande
- Düsseldorfer Tabelle vs. BGB § 1610 (1) Das Mass des zu gewährenden
Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen
(angemessener Unterhalt).
- unwirksamer Verzicht auf KU erst bei mehr als 20%
(§ 1614 und § 1361 BGH FamRZ 1984, 997: )
BU
- Welche Lösung, dass kein Zusammenhang zwischen meinem Gehalt
und BU?
- Hälftigkeitsgrundsatz
- Zusammenhang zw. BU und Umgangsvereinbarung (100% Wertung von
Gehalt des BU-Empfängers)
- Aufschub gewisser (Nach-)zahlungen, bis meine EkST-Rückzahlung da
ist
- Nachweis der Bedürftigkeit des BU-Empfängers
- Zwei Stunden mehr Arbeit durch BU-Empfänger ab 2. Geburtstag?
- Lagerungskosten und Umzugskosten
- „Elternzeit“:Ich stelle mir vor, für zwei Monate, nicht Vollzeit unseren
Sohn zu betreuen, sondern im Rahmen einer geschützten Elternzeit,
meine Arbeitszeit in diesen zwei Monaten auf irgendetwas zwischen 20
und 30 Stunden zu reduzieren, um in der zusätzlich gewonnen freien
Zeit für Sohnemann da sein zu können. Das fände er bestimmt super.
- Besprechung wie es ab 3. Geburtstag (09/12) weitergeht im Mai/Juni
2012
- Notarielle / gerichtliche Elternvereinbarung?
Mein Vorschlag:
a) Ich zahle weiterhin den KU-Tabellenbetrag ohne Interpolation.
b) Ich zahle 50% von der Differenz zwischen dem was Du jetzt verdienst
und was Du bei Vollzeit verdienen würdest. Ggf. auch mehr bzw.
zusätzlich einen Ausgleich wegen Altersvorsorge oder so.
c) Ich zahle Tagesbetreuung voll, genieße dafür aber auch den hiermit
verbundenen, geringen Steuervorteil.
Unten die Stichpunkte über die ich sprechen, verhandeln möchte.
Ich bedanke mich für sachdienliche Hinweise und konstruktive Kritik
Verhandlungspunkte
Zuerst KU, da am wenigstens strittig:
- Interpolieren zwischen zwei Tabellenzeilen, da ich nur knapp in der
nächsthöheren lande
- Düsseldorfer Tabelle vs. BGB § 1610 (1) Das Mass des zu gewährenden
Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen
(angemessener Unterhalt).
- unwirksamer Verzicht auf KU erst bei mehr als 20%
(§ 1614 und § 1361 BGH FamRZ 1984, 997: )
BU
- Welche Lösung, dass kein Zusammenhang zwischen meinem Gehalt
und BU?
- Hälftigkeitsgrundsatz
- Zusammenhang zw. BU und Umgangsvereinbarung (100% Wertung von
Gehalt des BU-Empfängers)
- Aufschub gewisser (Nach-)zahlungen, bis meine EkST-Rückzahlung da
ist
- Nachweis der Bedürftigkeit des BU-Empfängers
- Zwei Stunden mehr Arbeit durch BU-Empfänger ab 2. Geburtstag?
- Lagerungskosten und Umzugskosten
- „Elternzeit“:Ich stelle mir vor, für zwei Monate, nicht Vollzeit unseren
Sohn zu betreuen, sondern im Rahmen einer geschützten Elternzeit,
meine Arbeitszeit in diesen zwei Monaten auf irgendetwas zwischen 20
und 30 Stunden zu reduzieren, um in der zusätzlich gewonnen freien
Zeit für Sohnemann da sein zu können. Das fände er bestimmt super.
- Besprechung wie es ab 3. Geburtstag (09/12) weitergeht im Mai/Juni
2012
- Notarielle / gerichtliche Elternvereinbarung?
Mein Vorschlag:
a) Ich zahle weiterhin den KU-Tabellenbetrag ohne Interpolation.
b) Ich zahle 50% von der Differenz zwischen dem was Du jetzt verdienst
und was Du bei Vollzeit verdienen würdest. Ggf. auch mehr bzw.
zusätzlich einen Ausgleich wegen Altersvorsorge oder so.
c) Ich zahle Tagesbetreuung voll, genieße dafür aber auch den hiermit
verbundenen, geringen Steuervorteil.