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Hallo,
nach langen hin und her haben meine Frau und ich beschlossen,das wir uns Trennen und ich Ausziehe aus der Immobilie meiner Frau.Seit über zwei Jahren geht es nun schon von mir den Mindestkindesunterhalt zu fordern weil ich nicht Voll leistungsfähig bin( Mangelfall) .Ich wurde von Gericht zu Gericht durchgepeitscht. Bis hin das meine Frau ihr Einkommen offenlegen musste was Sie für ihre Immobilie Gezahlt hat.Das OLG hat mich zu 90% durch meine Frau leistungsfähig gemacht Mietersparnis von jeden 300 € Haushaltsersparnis 95€. Habe dem Gericht auch mitgeteilt, das ich Miete an meiner Frau zahle weil das Haus Sanierungsbedürftig ist und daher Rücklagen gebildet werden müsse auch belegt durch Fotos.Interessiert keinen.Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.
Daher meine frage:
ich werde in einer WG 1 Zimmer Warm 250,-€ Umziehen und werde den Vergleich nicht Zustimmen.Wird dann das Urteil trotz meines Umzuges so geurteilt als würde ich bei meiner Frau Wohnen oder schaffe ich dem ganzen eine neue Situation das Sie dadurch kein Urteil ergibt? Und der SB Bleibt?
Gruß Zahlknecht
In der WG wirst du weniger Miete zahlen als jetzt.
Und je weniger Miete du zahlen wirst, desto mehr bleibt für den Kindesunterhalt übrig.
Auch in diesem Fall wären eine 560,- €urönchen Absenkung, so denke ich, kein gerichtlicher Spagatakt.
Such Dir doch eine dem HartzIV Satz angemessene 45-50 qm Bude, die ohne weiteres auch mal von
Amtswegen her zwischenfinanziert werden könnte. Angemessen teuer das ganze, versteht sich.
Dann wird es schon etwas schwieriger dich für den Kindesunterhalt auf 560,- € herabzusenken.
250,- € Warmmiete sind meiner Ansicht nach in jedem Fall ein gefundenes Fressen!
Ich bin mir sicher, das dein Wille folgendermaßen ausschaut:
Du möchtest mit der erwarteten Ersparnis von bezahlter Miete bis zum Selbstbehalt mehr
Netto übrig haben. An dem auf diese Art entstandenen Honigtopf wird sich Deine Ex aber
durchweg bedienen wollen.
Bis auf eine noch kleinere Wohnung, wirst du nicht mehr im Portemonnai haben.
Solch eine Rechnung wirst Du nicht mit der Deutschen Justiz machen können.
Ganz im Gegenteil, die werden mit Dir abrechnen.
Zusätzlich hierzu baust du Dir eine Stolperfalle auf, was dem Umgang mit eurem Kind betrifft.
Kein Platz, kein Zimmer, WG und solche Sachen sind heutzutage angeblich nicht Kindeswohlgerecht.
Ein weiterer Angriffspunkt für die Zukunft also, ohne Deiner Exxe nun zu unterstellen, das sie Dir das Kind
entfremden möchte. Aber wer weiß. Exxen können da schnell einem einen Strick draus basteln.
Ich habe keine Ahnung von Juristerei! Somit sind alle Angaben meinerseits wie immer ohne Gewähr.
Viel Erfolg und nachträglich noch ein herzliches Willkommen im Club der Entrechteten.
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31-07-2011, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 15:08 von Zahlknecht.)
Hi Zechpreller,
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 03.12.2008 (Az.: XII ZR 182/06)
Der BGH hatte in diesem Fall einige Rechtsfragen zu klären. Der BGH lehnt es aber ab, den Selbstbehalt herabzusetzen, wenn die Wohnkosten geringer als der Mietkostenanteil in dem gesetzlichen Selbstbehalt sind
Gruß Zahlknecht
@ Exilein hat mir die Kinder schon Entfremdet seit einem Jahr schon kein Umgang.
Jetzt möchte Sie mir den Todesstoß geben.
Ähhm, soweit mir bekannt ist kennt kein Amtsgericht oder Familiengericht einen Bundesgerichtshof, oder es wird schlichtweg gekonnt ignoriert,
indem man mit anderen Paragraphen dir eine Fiktion unterstellt, die dich sodann schnell wieder zahlungsfähiger machen wird.
Warten wir mal auf weitere Beurteilungen der anderen hier im Forum.
Da bin ich jetzt mal gespannt drauf. By the way empfinde ich unsere beider Usernamen lustig! Es liest sich wie "Plus" und "Minus".
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31-07-2011, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 15:41 von Skipper.)
Zahlknecht,
hilf mir mal, mir ist nicht recht klar, was Dein Problem ist. Warum das Theater um K-Unterhalt?
Nach meinen Infos:
Du hast Einkommen, eine eigene Wohnung (bald), hast (dann) Unterhalt für drei Kinder zu zahlen, die regelmäßig bei Dir leben (Umgang). Damit hast Du einen zeitweiligen 4-Personenhaushalt zu führen, hast Anspruch auf Leistungen nach SGB II, wenn die Bereinigung Deines Einkommens zur Bedürftigkeit führt. Wenn der KU betitelt ist, dann wird KU in der Einkommensbereinigung voll berücksichtigt. Zudem gibt es Freibeträge.
Ich habe mal rasch überschlagen:
Wenn Du nach Abzug von KU und Miete vom Netto weniger als 600 bis 800 Euro in der Haushaltshaltskasse für Dich und Deine Kids hast, dann scheinst Du etwas grundsätzlich falsch zu machen.
Dein optimaler Verdienst liegt bei etwa 1800 Brutto und einer Miete von komplett ca 750 Euro für 4 Personen, KU 937 Euronen.
Zahl nach Aufstockung Deines Gehaltes brav Deinen KU, laß die entsprechendden Verfahren für erledigt erklären - und gut ist. Mangelfall im Sinne der DT wirst Du erst unter etwa 1300 Euro Brutto, denn dann reicht es auch mit Aufstockung nicht, um KU voll zahlen zu können. Soviel sollte derzeit min. irgendwie erwirtschaftet werden können.
Bedenke, Du mußt Deinen Kinden auch ein Zuhause bei Dir bieten und mit ihnen angemessen zusammenleben können!
Ich denke, Du solltest Dich rasch vom Unterhaltsrecht, Mangelfall und Selbstbehalt nach DT lösen, statt dessen vom soz.rechtl. Bedarf her denken, rechnen und handeln.
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(31-07-2011, 14:15)Zahlknecht schrieb: Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.
Wie ist der Stand der Dinge in klaren Worten? Wenn das OLG einen Beschluss verfertigt, hast du doch längst den Abschluss des Verfahrens erreicht. Eine Zustimmung zu einem Vergleich wäre überflüssig. Oder war das nur ein Vorschlag der Richter oder gar der Gegenseite?
Wenn die Sache noch nicht abgeschlossen ist, stimmst du einem Vergleich natürlich nicht zu. Wieso sollst du bei etwas zustimmen, das untragbar ist?
Ein offizieller Umzug zu diesem Zeitpunkt würde als fauler Trick gewertet und vermutlich ebenfalls ignoriert. Das Gericht hat ja bereits den tatsächlichen Zustand der Immobilie und die Kosten ignoriert. Um Recht oder gar Gerechtigkeit scheren sich diese Richter nur insoweit, dass sich auf einer persönlichen Pension ohne Abstriche bestehen werden.
Du hättest das früher einleiten müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sinnvoller, dem Übergang vom Unterhalts- ins Vollstreckungsrecht zu machen. Lass sie eifrig deine Schulden zusammenzählen und sorge dafür, dass die Geier verhungern.
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31-07-2011, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 16:21 von Skipper.)
p,
warum noch immer Dein Festkrallen am Unterhaltsrecht?
Verstehe ich wirklich nicht. Mit dem sorglosen weise ich doch immer wieder auf die eindeutige Rechtslage hin. Auch meine Anwältin für Sozialrecht kann nicht fassen, warum viele Väter die Möglichkeiten ungenutzt lassen.
Das Sozialrecht weist den Weg!
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Wenn er nach dem Umzug bei der ARGE anklopft, wird ihn die gleich mal darauf verwiesen, dass er einen Trennungsunterhaltsanspruch an seine (formal) getrennte Ehefrau hat und er den realisieren muss. Oder die ARGE packt es gleich selbst an. Wenn er nicht auszieht: Google mal nach "Bedarfsgemeinschaft".
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31-07-2011, 16:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 16:22 von Skipper.)
Wer sollte gegen wen einen Trennungsanspruch haben und warum und wie sollte sich der realisieren lassen?
Kann ihm TU nicht Wurst sein? Unter den Minimalbedarf seiner BG kann und darf er nicht fallen. Solange er nicht zu sehr in die Teilzeit geht, wird man ihm von daher keinen Vorwurf machen können.
Die Kinder müssen auch bei ihm betreut werden. Etwas Teilzeit sollte darstellbar sein; ggf. ist er ja auch gesundheitlich schon angeschlagen usw. usf.
Denke ich mal. Oder verstehe ich Dich falsch.
Ich vermute, Profiler kennt den Sachverhalt nicht richtig.
Mit "Frau" ist DIE Frau gemeint, die er NACH der Auflösung seiner 1. Ehe geheiratet hat.
Bei der Anrechnung (und Ersparnis) der Vorteile aus der jetzigen Ehe anerkennt das Gericht im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtungen verschiedene, mit der Immobilie seiner jetzigen Frau im Zusammenhang stehende, Kosten nicht.
Nun ist der jetzigen Frau der "Kragen geplatzt" und sie hat ihn rausgeschmissen!
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31-07-2011, 16:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 17:20 von Skipper.)
Die 2. Frau sehe ich wohl.
Für die Bemessung seines Grundbedarfes nach Auszug sollte das/die mW unerheblich sein. Oder nicht? Der Grundbedarf muß ihm bleiben. Und zwar NICHT nach DT oder so.
Nochmal meine Frage: Wer sollte woraus gegen wen einen TrennungsUanspruch haben UND realisieren können?
Mir ging es im Ansatz eher um den KU und KdU.
Für TU ist dann einfach nix da, von wem auch immer gefordert.
Aber gut. Ich sehe schon, daß es da noch Regelungswidersprüche zwischen den Rechtsbereichen geben kann. Meine Frage war ganz ernst gemeint. Scheidung und ihre Folgen sind nicht so mein Ding. War nie verheiratet.
Das scheint ein Schweinestall zu sein, zu dem ich noch keinen Zutritt hatte - und wohl auch nie haben werde.
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31-07-2011, 17:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 18:11 von Skipper.)
OK.
Meine Gedanken richten sich auf die Zeit nach Auszug.
Mir nicht ganz klar, wer hat dann gegen wen Ansprüche bezüglich des Trennungsunterhaltes. Soweit ich weiß richtet sich das nach Einkommen und Vermögen. Sie hat Vermögen, nämlich das Haus, er hat Einkommen. Sie betreut gemeinsame Kind, er hat lediglich drei 'zu Besuch'. Und dann gibt es da noch diese Außenverpflichtungen der Kinder aus 1. Ehe.
Sehe ich das richtig:
Wenn einer von beiden an die ARGE herantritt, dann wird zur Deckung des Noch-Ehe-Bedarfs solange auf Vermögen und das Einkommen beider zugegriffen, bis die Höhe des Schonvermögen erreicht ist. Damit könnte das Haus verloren gehen, wenn sich das Paar nicht einigt.
Die Scheidungsväter lachen jetzt vermutlich über meine dämlichen Gedanken....
Ich weiß schon, warum ich nicht heiraten wollte.
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31-07-2011, 19:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 19:04 von Zahlknecht.)
Wir trennen uns nicht weil unsere Ehe gescheitert ist sondern weil wir finanziell durch dieses Urteil nicht mehr über die Runden kommen würden obwohl wir beide arbeiten gehen.Meine Frau ist gezwungen arbeiten zu gehen damit wir genug Geld zum Leben haben aber nun soll sie von ihrem Teilzeitjob (850,-)-150,-€ Fahrten zur Arbeit mir indirekt über Mietersparnis und Wohnvorteil noch etwas abgeben indem mein Selbstbehalt auf 560,-herabgesetzt wird.Die eine Seite lebt in Saus und Braus und wir knabbern am Existenzminimum wo bleibt da die Gerechtigkeit. Zu meinen Kindern aus erster Ehe habe ich seit fast einem Jahr kein Besuchskontakt mehr weil die Kindsmutter die Kinder seit Jahren mit Hass gegen mich und meine neue Familie füttert
Mit der Trennung wollen wir bewirken das mir wenigstens mein Selbstbehalt bleibt das was ich dann an Miete bezahle bekommt meine jetzige Frau dann durch ,Steuerersparnis und Befreiung für die Betreuung unseres Sohnes von unserem Rechtsstaat erstattet
Zahlknecht
(31-07-2011, 19:02)Zahlknecht schrieb: Wir trennen uns nicht weil unsere Ehe gescheitert ist sondern weil wir finanziell durch dieses Urteil nicht mehr über die Runden kommen würden obwohl wir beide arbeiten gehen. das würde ich aber nicht so laut ins www hinaus posaunen...
Besser ist diese Version:
Zitat:Nun ist der jetzigen Frau der "Kragen geplatzt" und sie hat ihn rausgeschmissen!
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Ah ja, sorry,
da habe ich in die falsche Richtung gedacht.
Dann geht es 'nur' darum, Deine Familie so zu organisieren, daß Euch der KU aus dem Außenverhältnis(erste Ehe) nicht auffrißt.
Oh Gott, was für'n Scheix.
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Hallo,
nun habe ich den Endgültigen Beschluss vom OLG wie zu erwarten wurden die Verbrauchsunabhängige Koste des Hause nicht Berücksichtigt.
Somit sind Unterhalteschulden von 01/2009 bis heute von ca. 10.000 Aufgelaufen.Des weiteren bin ich zu Zukünftigen KU Verpflichtet für meine beiden Töchter je 214,00€ macht zusammen 428,00 € und meinen Sohn stehen aus jetziger Ehe 187,00€ zu.
Unterm Strich blieben mir 563,88€ übrig.Könnte die für die Angellaufenden Unterhaltsschulden von diesen Betrag auch noch Pfänden?
Vor kurzen wurde mir Depression und Borderline Diagnostiziert.Schlafe nicht mehr durch und werde Nachts immer wieder wach.Psychisch bin ich am Ende.Ich weiß nicht mehr wie lange ich das alles noch durchhalte.
Wie ist das meine Frau und ich wollen uns Trennen ich werde Ende diesen Monat aus dem Haus meiner Frau Ausziehen und in einer Mietwohnung nehmen muss ich eine Abänderungsklage Starten oder kann ich mit diesen Beschluss zum Sozialamt gehen?
Entschuldigt bitte für Rechtsschreibfehler oder falscher Satzbau ich bin Nervlich am Ende kann nicht mehr klar denken :-((
Zahlknecht
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(02-10-2011, 21:08)Zahlknecht schrieb: Unterm Strich blieben mir 563,88€ übrig.Könnte die für die Angellaufenden Unterhaltsschulden von diesen Betrag auch noch Pfänden?
Nein, sobald du ausgezogen bist geht das nicht mehr und auch vorher geht es nicht so leicht - dazu müsste man dir nachweisen, dass du vom Geld deiner Frau lebst.
Mach beides: Am Tag der Ummeldung sofort zur ARGE gehen und dann Abänderungsklage einreichen. Wobei letzteres auf das alte Mantra hinausläuft, das du nun selbst kennengelernt hast: Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man nicht entsprechen, weder im Guten noch mit Bemühungen noch auf andere Weise. Es gilt, sich von Anfang an darauf einzurichten.
Pass auf, dass du jetzt nicht mit Alkohol o.ä. anfängst. Du hast zum Glück schon das einzig richtige getan, nämlich zum Arzt gegangen.
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(02-10-2011, 21:28)p schrieb: Mach beides: Am Tag der Ummeldung sofort zur ARGE gehen und dann Abänderungsklage einreichen. Wobei letzteres auf das alte Mantra hinausläuft, das du nun selbst kennengelernt hast: Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man nicht entsprechen, weder im Guten noch mit Bemühungen noch auf andere Weise. Es gilt, sich von Anfang an darauf einzurichten.
Pass auf, dass du jetzt nicht mit Alkohol o.ä. anfängst. Du hast zum Glück schon das einzig richtige getan, nämlich zum Arzt gegangen. Möchte nicht das die ARGE an meiner Frau gehen und von ihren 770,-€ Verdienst noch was abziehen.
Nö mit Alkohol habe ich noch keine Probleme was mir auffällt ist das ich mich Selbst Verletze.
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Wenn sie nur 770 EUR verdient, wird sie dir gegenüber sowieso nicht unterhaltspflichtig.
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(02-10-2011, 22:17)p schrieb: Wenn sie nur 770 EUR verdient, wird sie dir gegenüber sowieso nicht unterhaltspflichtig.
Kommen die nicht an so wie das OLG mit Mietersparnis an.Oder Sie müsste ihre Immobilie Verkaufen.
Hier in der BRD ist ja mittlerweile alles möglich.
und wenn Ihr getrennt lebt und Du ausgezogen bist, suchst Du Dir einen Nebenjob, der auf den Namen Deiner (dann getrennt von Dir lebenden) Frau läuft.
Ihr schadet die finanzielle Einnahme nichts.
Und Du hast eine Einnahme, von der niemand etwas weiß.
Zwei Väter aus der Umgebung waren am Sonntag zum "Kaffeeklatsch" bei mir.
Du wohnst ja auch nicht weit weg ....
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Oh ich Stehe auf Kaffeeklatsch.
Um wievielt Uhr.
Was darf ich mitbringen?
(03-10-2011, 01:27)Zahlknecht schrieb: Oh ich Stehe auf Kaffeeklatsch.
Um wievielt Uhr.
Was darf ich mitbringen?
Kanister Benzin, 10 m Kerzendocht .....
Wenn's wieder mal soweit ist, melde ich mich bei Dir!
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(03-10-2011, 13:25)Ibykus schrieb: Kanister Benzin, 10 m Kerzendocht .....
Wenn's wieder mal soweit ist, melde ich mich bei Dir!
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OK. Aber kein E10 Sau Zeug
Ach was ich euch nicht Vorenthalten möchte ist das Normal das ein OLG Hamm
dinge reinschreiben es geht um in Abänderung der Jugendamtsurkunde
Zitat: cc)in der Zeit von Januar bis Februar 2001 in monatlichen Höhe von summe x
Im Jahr 2001 wahr ich mit Exilein noch Verheiratet da dachte noch keiner an Trennung.Und die Jugendamtsurkunde wurde erstmalig am 17.11.2005 gemacht.
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Hi,
da ich ab 1.11.20011 bei meiner Frau ausziehe,und uns Trennen zieh ich in einer Mietwohnung .In unsere Stadt gibt es Wohnung bzw. 1 Zimmer mit Monatliche Kaltmiete von 170,-€ bis 200,-€ + Nebenkosten.Wenn ich eine Abänderungsklage Starte müssen mir ja die 950,.-€ SB bleiben.In dem SB sind 360,-€ Wohnkosten enthalten.
Meine Frage:können die Unrechtssprecher mir die Wohnkosten kürzen wenn ich weniger wie 360,-€ ausgebe? (Mangelfall)
Gruß Zahlknecht
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