20-11-2011, 15:00
(20-11-2011, 13:46)Ibykus schrieb: geht es um eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen (§ 238 FamFG) oder um eine Abänderung von Vergleichen und (Jugendamts-) Urkunden (§ 239 FamFG)Es Handel sich um Abänderung der JA Urkunde
Mein RA beantragte beim AG Abänderung des Beschlusses vom 14.09.2011 des OLG Hamm und die Aussetzung der ZV.
Des weiteren gab das AG der -gegenseite innerhalb von 10 Tagen zeit VKH und zum Antrag auf vorläufige Einstellung der ZV Stellung zu nehmen.