08-08-2011, 12:14
Der gegnerische Anwalt sperrt gar nix. Er wird mit dem Titel zu Gericht gehen und Vollstreckung beantragen. Dann kommt post vom Gericht und / oder deren Schergen. Wieder ist eine Reaktion möglich: vollstreckungsabwehrklage.
Die angesprochene lohnpfändung oder drittschuldnerpfändung geht ebenfalls nicht mal einfach so einfach wie lapidar oben geschildert.
Also ich will ja niemandem auf die Füße treten, aber wenn man schon den Teufel an die Wand malt, sollte man wissen, wie er aussieht.
Die angesprochene lohnpfändung oder drittschuldnerpfändung geht ebenfalls nicht mal einfach so einfach wie lapidar oben geschildert.
Also ich will ja niemandem auf die Füße treten, aber wenn man schon den Teufel an die Wand malt, sollte man wissen, wie er aussieht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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