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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#20
Auch schön darin formuliert:
Zitat:Im Hinblick auf die Frage, ob der Eingriff in Herrn Schneiders Rechte gerechtfertigt war, nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte mit den maßgeblichen Bestimmungen des deutschen BGB in Einklang standen.
(Hervorhebung durch mich)

Das veranlaßt mich zu der Erinnerung daran, dass der gerade tagende Deutsche Familiengerichtstag hier meinte:
Zitat:1. Die Sorgerechtsregelungen im BGB (§§ 1696-1698b) sind gesetzessystematisch hoffnungslos veraltet, zum Teil zusammenhanglos (z.B. thematisch zusammengehörig:§§ 1627 und 1687; 1626a und 1672 BGB) und für den Normalbürger kaum noch lesbar.
(Hervorhebung durch mich)

Warum ist die Politik so untätig? Die FDP – ein nicht eingelöstes Versprechen. Die Justizministerin beschränkt sich tagein, tagaus darauf die "umgehende Prüfung" zu versprechen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von sorglos - 15-09-2011, 15:17

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